Für Fans: Automatische Einbindung des Impressums bei Facebook
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 21. Februar 2012 — Kommerziell genutzte Facebook-Seiten müssen mittlerweile – so wie Websites auch – mit einem Impressum versehen werden. Die IT-R…
Mit der ständig wachsenden Bedeutung von Facebook mehren sich auch die rechtlichen Probleme, die im Zusammenhang mit der professionellen und auch privaten Nutzung auftreten. Nicht unüblich sind Fälle in denen die Inhaber von Namens- und Markenrechten Accounts herausverlangen, die (vermeintlich oder tatsächlich) unzulässigerweise in ihre Rechte eingreifen. Diese Fragen treten in der anwaltlichen Beratungspraxis im Zusammenhang mit verschiedenen Social Media Plattformen bereits mehrfach auf. Erst kürzlich hatte die Stadt Mannheim von einem Internetunternehmer den Twitter Account www.twitter.com/mannheim herausverlangt (siehe meinen damaligen Blogbeitrag Twitter & Recht - Stadt Mannheim fordert "ihren" Account heraus). Der aktuelle Fall reicht noch weiter und zeigt deutlich, welche Bedeutung – heute und auch in Zukunft – „Seiten“ im Social Web haben können. In dem Moment, in dem Facebook Pages oder „Accounts“ auf anderen Social Media Portalen durch zahlreiche Inhalte, Fans oder Follower etc eine steigende (wirtschaftliche) Bedeutung erlangen, werden auch „Besitzansprüche“ geltend gemacht werden und damit auch die entsprechenden rechtlichen Fragen an Relevanz zunehmen. 1. Der Sachverhalt Gestern abend hat der Betreiber des bekannten Blogs andersdenken.at Hannes Treichl auf Facebook folgendes berichtet: Genau das was Fans der Stadt Innsbruck wollten: Das Stadtmarketing kidnappt die von Fans vor Jahren aufgesetzte Seite www.facebook.com/innsbruck mitsamt allen 16.000 Mitgliedern und müllt die Menschen jetzt mit Werbung zu. Pfuiii Facebook, pfuiii Stadtmarketing Innsbruck! Offensichtlich ist der Facebook Account facebook.com/innsbruck, der früher von Hannes Treichl als Fanseite betrieben worden war, nunmehr mit über 16.000 Fans vom Tourismusverband Innsbruck „übernommen“ worden. Offensichtlich hatte man Facebook eine Namensrechtsverletzung gemeldet, von deren Seite dann der gesamte Account einfach herausgegeben worden ist. Dem bisherigen Accountinhaber war von Facebook folgendes per E-Mail mitgeteilt worden: Deine Seite „Innsbruck (Tirol, Austria)“ wurde entfernt, weil sie gegen unsere Nutzungsbedingungen verstoßen hat. Eine Facebook-Seite ist ausschließlich für Unternehmens- und Werbezwecke bestimmt. Unter anderem sind Seiten, die hasserfüllte, bedrohliche und anstößige Inhalte enthalten, nicht gestattet. Außerdem entfernen wir Seiten, die Individuen oder Gruppen angreifen, oder durch unberechtigte Personen erstellt wurden. Falls deine Seite aus den oben genannten Gründen entfernt wurde, kann sie…
» Vollständiger ArtikelErschienen 27. Oktober 2010 auf http://www.rechtzweinull.de.
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