Facebook-Klausel in der Kritik
Die geplante „Facebook-Klausel“ im Entwurf des Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes wird von verschiedenen Seiten
kritisiert. Die neue Vorschrift bestimmt, dass ein Arbeitgeber allgemein zugängliche Daten ohne Mitwirkung des Beschäftigten erheben
darf,
es sei denn, dass das schutzwürdige Interesse des Beschäftigten an dem Ausschluss der Erhebung das berechtigte Interesse des
Arbeitgebers überwiegt. Bei Daten aus sozialen Netzwerken, die der elektronischen Kommunikation dienen, überwiegt das schutzwürdige
Interesse des Beschäftigten; dies gilt nicht für soziale Netzwerke, die zur Darstellung der beruflichen Qualifikation ihrer
Mitglieder bestimmt sind.
Das Blog Datenschutzbeauftragter-Info.de hält die „Facebook-Klausel“ für nicht anwendbar, da das Recherchieren in Sozialen Netzwerken
keine Datenerhebung im rechtlichen Sinne sei.
In dieselbe Kerbe haut Thomas Klüwer im Indiskretion
Ehrensache. Dabei vergreift er sich aber deutlich im Ton. Deshalb zitiere ich ihn auch nicht.
Empört äußert sich auch Georg Konjovic in seinem Blog. Die Verfasser des Gesetzentwurfs hätten ein negatives von den Arbeitgebern:
Ich möchte ein anderes Bild von Arbeitgebern: Sie sind es, die schaffen können und diese auch schaffen. Nicht der Staat! Sie schreiben Stellen aus und geben so jungen
Talenten oder älteren Profis die Chance für einen Neuanfang. Sie suchen das fehlende Puzzleteil, um existierende Tea…
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