Facebook-Klausel in der Kritik

Die geplante „Facebook-Klausel“ im Entwurf des Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes wird von verschiedenen Seiten kritisiert. Die neue Vorschrift bestimmt, dass ein Arbeitgeber allgemein zugängliche Daten ohne Mitwirkung des Beschäftigten erheben darf,

es sei denn, dass das schutzwürdige Interesse des Beschäftigten an dem Ausschluss der Erhebung das berechtigte Interesse des Arbeitgebers überwiegt. Bei Daten aus sozialen Netzwerken, die der elektronischen Kommunikation dienen, überwiegt das schutzwürdige Interesse des Beschäftigten; dies gilt nicht für soziale Netzwerke, die zur Darstellung der beruflichen Qualifikation ihrer Mitglieder bestimmt sind.

Das Blog Datenschutzbeauftragter-Info.de hält die „Facebook-Klausel“ für nicht anwendbar, da das Recherchieren in Sozialen Netzwerken keine Datenerhebung im rechtlichen Sinne sei.

In dieselbe Kerbe haut Thomas Klüwer im Weblog Indiskretion Ehrensache. Dabei vergreift er sich aber deutlich im Ton. Deshalb zitiere ich ihn auch nicht.

Empört äußert sich auch Georg Konjovic in seinem Blog. Die Verfasser des Gesetzentwurfs hätten ein negatives Bild von den Arbeitgebern:

Ich möchte ein anderes Bild von Arbeitgebern: Sie sind es, die Jobs schaffen können und diese auch schaffen. Nicht der Staat! Sie schreiben Stellen aus und geben so jungen Talenten oder älteren Profis die Chance für einen Neuanfang. Sie suchen das fehlende Puzzleteil, um existierende Tea…

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Themen: Rechtsanwalt , Weblog , Bild , Jobs , Dieselbe , Facebook , Gesetz Zur Regelung Des Beschäftigtendatenschutzes
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 8. September 2010 auf http://jungjohann.typepad.com.

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