Niedersachsen: Polizeiliche Fahndungen über Facebook
Datenschutzticker.de | 8. Februar 2012 — Der niedersächsische Innenminister Schünemann hat am gestrigen Tag bekannt gegeben, dass die Polizei Niedersachsen ihre F…
In den vergangenen Wochen sorgte das Vorgehen der niedersächsischen Polizei für Schlagzeilen: Niedersachsen hatte als erstes Bundesland im März 2011 im Rahmen eines Modellprojekts damit begonnen, das soziale Netzwerk Facebook für öffentliche Personenfahndungen einzusetzen.
Die Polizei Hannover veröffentlichte konkrete Fahndungsaufrufe auf ihrer Facebook-Seite, die neben einer Sachverhaltsschilderung, Angaben zu Personalien von Beschuldigten und Zeugen auch Fotos oder Phantombilder enthielten.
Im Januar wurde das Projekt gestoppt, nachdem Datenschützer kritisiert hatten, dass dadurch personenbezogene Daten von Beschuldigten und Zeugen auf den Servern von Facebook gespeichert werden, die sich in den USA befinden und damit der Kontrolle deutscher Behörden entzogen seien.
Daten jetzt nur auf Servern in der Bundesrepublik – so weit, so gutVergangenen Montag hat der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann eine Lösung für dieses Problem vorgestellt. Auf der Facebook-Seite der Polizei Hannover sollen in Zukunft Links gepostet werden, die die Nutzer auf die Internetseite der Polizei Hannover führen, auf der sich die konkreten Fahndungsaufrufe nunmehr befinden sollen. Die personenbezogenen Daten würden nur noch auf den polizeieigenen Servern in Hannover gespeichert sein.
Keine Einschaltung privater Internetanbieter gewolltDieser Lösungsvorschlag dürfte strafprozessualen und datenschutzrechtlichen Bestimmungen schon eher gerecht werden. Aufschlussreich sind in diesem Zusammenhang insbesondere die sog. „Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren“ (RiStBv). Diese Verwaltungsvorschriften, die zwar keine Gesetzeskraft haben, aber die Strafprozessordnung ergänzen und als Anleitung zu verstehen sind, die eine bundeseinheitlichen Sachbehandlung solcher Verfahren durch Polizei und Justiz sicherstellen sollen, sehen vor
„die staatlichen Fahndungsaufrufe im Internet auf speziellen Seiten -etwa der Polizei- zu bündeln. Private Internetanbieter sollen grundsätzlich nicht eingeschaltet werden.“
Die RiStBv gibt auch den weiteren Weg vor:
„Sobald das Fahndungsziel erreicht ist oder die Ausschreibungsvoraussetzungen aus sonstigen Gründen nicht mehr vorliegen, ist die Nutzung des Internets zu Fahndungszwecken unverzüglich zu beenden“
und macht damit deutlich, dass die Justizministerien sich zwar der Breitenwirkung des Internets bewusst gewesen sein mögen, das Internet aber fälschlicherweise als virtuelle Litfaßsäule verstanden haben dürften, an der Informationen angebracht aber später auch ohne weiteres wieder entf…
» Vollständiger ArtikelErschienen 8. Februar 2012 auf http://www.datenschutzbeauftragter-info.de.
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Ein erfolgreiches Projekt wird vorerst eingestellt: Die Polizei Hannover darf wegen datenschutzrechtlicher Bedenken nicht mehr über die Internetplattform Facebook fahnden.
Nach kurzer Pause will die Polizei in Niedersachsen die Facebook-Fahndung wieder aufnehmen. Fahndungsaufrufe werden aber nicht mehr direkt auf Facebooks Servern abgelegt.
Facebook ist ein soziales Netzwerk, das Menschen mit ihren Freunden, Arbeitskollegen, Kommilitonen und anderen Mitmenschen verbindet. Nutzer verwenden Facebook, um mit ihren Freunden in Verbindung zu bleiben, eine unbegrenzte Anzahl an Fotos hochzuladen, Links und Videos zu posten sowie mehr über die Personen zu erfahren, die sie kennenlernen.