Facebook: Dürfen sich Daimler-Mitarbeiter der Bezeichnung ihres Konzernchefs als „Lügenpack“ ungestraft öffentlich anschließen?

Der Automobilhersteller Daimler bat fünf seiner Mitarbeiter zur Personalabteilung, weil sie auf dem Social Media Portal Facebook Konzernchef Zetsche beleidigt haben sollen. Das berichtet die „Stuttgarter Nachrichten“. Was war passiert? Die Facebook-Gruppe “Daimler-Kollegen gegen Stuttgart 21“ hatte in dem sozialen Netzwerk eine pikante Aussage platziert. In dieser brachte sie zum Ausdruck, dass ihrer Meinung nach Angela Merkel, Stefan Mappus und Daimler-Chef Dieter Zetsche gemeinsam die “Spitze des Lügenpacks” im Zusammenhang mit dem umstrittenen Bahnhofsprojekt Stuttgart 21 bilden. Die erwähnten fünf Daimler-Mitarbeiter hatten das gelesen und den „Gefällt mir“- Button gedrückt – nicht ohne Folgen: Denn der Arbeitgeber bekam das mit – angeblich habe man einen Hinweis erhalten – und ab ging´s zum Rapport.

Der Betriebsratsvorsitzende des Werks Untertürkheim, Wolfgang Nieke, griff laut Pressebericht ins Geschehen ein, als er von den geplanten Personalgesprächen erfuhr. Seiner Meinung nach hätten „die Mitarbeiter in ihrer Freizeit das Recht, sich kritisch zu Zetsches Engagement für Stuttgart 21 in der Öffentlichkeit zu äußern“ und beruft sich auf die freie Meinungsäußerung und die diesbezüglich geänderten Verhaltensregeln des Konzerns. Diese besagen, dass sich Daimler-Beschäftigten lediglich bei offiziellen Auftritten nicht gegen die Meinung des Unternehmens stellen dürfen. Die Gespräche wurden trotzdem geführt, jedoch ohne weitere Folgen für die Mitarbeiter.

Glück gehabt? Hätte die Geschichte für die Mitarbeiter arbeitsrechtlich gesehen auch anders ausgehen können? Es macht den Eindruck, als sei es grundsätzlich in Ordnung, Kollegen oder Chefs in den sozialen Netzwerken zu beleidigen bzw. sich Beschimpfungen anzuschließen. Ist es wohl auch – solange es von dem Recht auf freie Meinungsäußerung nach Artikel 5 Grundgesetz gedeckt ist. Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (vom 16.10.1998, 1 BvR 1685/92) ist von dem Grundsatz der Meinungsfreiheit bei der Kritik am Arbeitgeber vor allem bei politis…

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Themen: Meinungsfreiheit , Daimler , Kollegen , Chefs , Ordnung , Ines , Angela Merkel , Stuttgart 21 , Facebook , Zetsche , Betriebsratsvorsitzende , Verhaltensregeln
Rechtsgebiet: Grundrecht

Erschienen 26. Juli 2011 auf http://blog.betriebsrat.de.

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