Eine unerwartete Antwort von Herrn Weichert
medien-gerecht | 8. September 2011 — Nico Lumma hat vor einigen Wochen 7 Fragen zum Datenschutz gestellt. Zu den ausgewählten Befragten gehörte auch Thilo Weicher…
Dass und warum ich von der Vorgehensweise des ULD in der causa facebook in rechtlicher (sowohl formell als auch materiell) und tatsächlicher Hinsicht nichts halte, habe (nicht nur) ich in den Wochen seit Beginn des “Weichert-Ultimatums” bereits wiederholt geäußert, in verschiedenen Beiträgen geschrieben und zuletzt auch in einer Vortragsveranstaltung erläutert.
Nun unterscheiden viele Meinungsinhaber und -repetitoren zu dem Thema u.a. leider weder zwischen “Facebook ist böse” und “Nutzer von Facebook-Features sind böse” noch zwischen “Was halte ich persönlich von Facebook?” und “Darf mir eine Datenschutzbehörde vorschreiben, was ich von Facebook zu halten habe?”
Womit die Diskussion des Ganzen nicht unerheblich erschwert wird, weil auf diese Weise viele Antworten auf Fragen gegeben werden, die sich gar nicht stellen.
Und natürlich gilt – wie bei jeder juristischen Streiterei – auch hier die Grundregel: “Gesetzeskenntnis schändet nicht!”
Die Regel wird allerdings regelmässig verletzt. Um die Dinge richtig beurteilen und die entsprechende Deutungshoheit für sich reklamieren zu können, reicht es vielen anscheinend, eine Ansicht* / Weltanschauung* / politische Überzeugung* / rechtliche Mission* zu haben (*=Nichtzutreffendes bitte streichen!), die als solches richtig und wertvoll ist. Mehr Begründungsaufwand muss nicht sein…
Vor diesem Hintergrund freut es mich natürlich schon ein bißchen, wenn auch andere Fachleute inzwischen gleicher Ansicht sind und daher die Tageszeitung der schleswig-holsteinischen Landeshauptstadt Kiel – die “Kieler Nachrichten” (KN) – auf Seite 1 heute (gleich unter der Meldung über den Tod von Steve Jobs) groß titelt:
“Facebook-Streit: Weicherts Vorgehen unzulässig?”
Das Blatt verrät auch, warum man da jetzt (nach etlichen Wochen, in denen man die öffentliche Diskussion zunächst sehr zurückhaltend begleitet hat) plötzlich doch große Zweifel hat:
“Landesdatenschützer Thilo Weichert hat im Kampf gegen Facebook womöglich seine Kompetenzen überschritten. Seine Drohung, Bußgelder gegen Webseiten-Betreiber zu verhängen, ist nach einem Rechtsgutachten von Bundestags-Juristen rechtlich nicht zulässig. Auch FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki bestreitet die Zuständigkeit.”
Der Chefliberale im SH-Landtag war bislang zwar nicht als Doyen des Datenschutz- bzw. Telemedienrechts Subjekt öffentlicher Wahrnehmung, ist aber bekanntlich im Hauptberuf ein Anwaltskollege und kennt sich mit Zuständigkeiten bestens aus. Warum sich allerdings auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestages mit der Bußgeld-Befugnis der schleswig-holsteinischen Datenschutzbehörde befasst, müßte mir beizeiten noch mal jemand näher bringen. Vielleicht herrscht dort etwas Unterbeschäftigung, seit man nicht mehr mit Doktorarbeiten von Angeordneten befasst wird…
Bemerkenswerter jedoch ist …
» Vollständiger ArtikelErschienen 7. Oktober 2011 auf http://blawg.legalit.de.
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