Facebook - Danke, Du treibst die Zukunft voran!

Facebook hat seine Nutzungsbedingungen (englisch: “Terms of Service”) geändert und alle laufen dagegen Sturm. Ich finde jedoch, dass Facebook damit die Entwicklung neuer Technologien unterstützt! Aber dazu am Ende. Erst einmal erkläre ich, worum es überhaupt geht.

Facebook will viel und dazu mit Garantie

“L’adoration des mages”, Foto von Christophe.Finot auf Wikipedia, CC-BY-SA

Die neuen Nutzungsbedingungen sehen grob zusammengefasst (Auf alltagskakophonie.de könnt Ihr die detaillierten Übersetzungen nachlesen) folgendes vor:

Die Nutzer gewähren Facebook das weltweite, ewige und unwiderrufliche, beliebig übertragbare Recht ohne Entgelt alle Inhalte, die die Nutzer auf Facebook einstellen (sprich Texte, Bilder, Videos) und die Identität der Nutzer (Name und persönliche Bilder), beliebig zu nutzen (bearbeiten, verkaufen, veröffentlichen, kommerziell ausnutzen, für Werbezwecke nutzen etc.). Der Nutzer gibt Facebook eine Garantie, dass er alle notwendigen Erlaubnisse hat, Facebook diese Rechte zu übertragen.

Jedoch wird diese Rechteübertragung durch zwei Klauseln eingeschränkt:

Sie stehen unter dem Vorbehalt der Datenschutzeinstellungen im Profil. Sind nur im Zusammenhang mit dem Facebook-Dienst und Werbung für diesen möglich.

Erstaunlicherweise sind diese Einschränkungen gar nicht mehr so klar und deutlich formuliert wie die Einräumung von Rechten. Im besten Fall kann das heißen, dass Facebook z.B. Bilder, die ich gegenüber meinen Freunden freigegeben habe, nur in der Werbung gegenüber diesen nutzen darf. Jedoch ist dies der beste Fall und zudem hat der Fall mit Bono und den Bikinimädchen schon gezeigt, wie schnell man seine Datenschutzeinstellungen aus Versehen erweitern kann. Und was heißt Facebook-Dienst? Sind damit auch Drittanbieterdienste auf Facebook erfasst? Oder was ist, wenn Facebook ins Onlineshopping einsteigt?

Ein Beispiel was diese Lizenzen bedeuten könnten:

Ich lade in mein Facebook-Profil das Strandbild von einer Freundin hoch und mache es jedem zugänglich. Facebook verkauft das Bild an eine Agentur, die das Bild für eine Facebook-Werbekampagne nutzt. Die Freundin ist sauer und verklagt Facebook. Facebook verklagt mich, weil ich garantiert habe (s. Punkt 6), dass ich vor dem Hochladen die Erlaubnis der Freundin eingeholt habe, sein Bild an Facebook für beliebige Nutzung zu überlassen.

Klingt ungerecht? Wohl, nicht für Facebook. Denn dies ist die Bezahlung für die Nutzung der Facebookdienste. Meint noch jemand, Facebook sei ein kostenloser Dienst?

Natürlich kann man jetzt sagen, dass nicht alles so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Das sagt zumindest Facebooks Gründer Mark Zuckerberg in seinem Blog, wie auch das Unternehmen im offiziellen Statement. Die Frage bleibt jedoch, wenn das so klar ist, warum schreibt Facebook es nicht klar hin? Warum erklärt Ihr es den Nutzern nic…

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Themen: Datenschutz , Klage , Wikipedia , User Generated Content , Agb , Verbraucher , Facebook , Apps , Allgemeine Geschäftsbedingungen , Nutzer , Werbung , Gerichtsort , Klausel , überraschend , Dienste , Einbezieheung , Gruppe , Mark , Nutzungsbedingungen , Terms OF Service , Unwiderruflich , Zuckerberg
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 17. Februar 2009 auf http://www.advisign.de/blog/.

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Zulässigkeit der Änderung von AGB - Änderungsvorbehalt in den Nutzungsbedingungen - Facebook ändert die Terms of Service

Zulässigkeit der Änderung von AGB - Änderungsvorbehalt in den Nutzungsbedingungen - Facebook ändert die Terms of Service


Utilisateur:Christophe.Finot - Wikipédia
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