Extra-Billig gibt’s nicht unbegrenzt
am 02.07.2007 von http://blog.juracity.de
Verspricht ein Elektronikmarkt in einer Anzeige, an einem bestimmten Tag Foto- und Videokameras abzüglich 19 Prozent Mehrwertsteuer zu verkaufen, so muss dieser Preisnachlass nur auf diejenigen beworbenen Artikel gewährt werden, die am Aktionstag im Ladengeschäft vorrätig sind.
So und nicht anders versteht es nach Ansicht des OLG Karlsruhe (Urteil v. 09.05.2007, Az.: 6 U 52/07) auch der durschnittlich verständige und informierte Verbraucher, wenn er am Morgen in der Zeitung liest: “Nur heute 3. Januar - Foto- und Videokameras ohne 19% Mehrwertsteuer”.
Wer zu spät kommt, der also muss tiefer in die Tasche greifen und hat nicht etwa einen Anspruch darauf, dass am Aktionstag nachbestellte Ware ebenfalls “saubillig” verkauft wird. Das gilt auch, wenn der Einzelne die Werbeanzeige dahingehend verstanden hat, dass der Preisnachlass auch für Kameras angekündigt werde, die am Aktionstag nur bestellt, sogar bezahlt, nicht aber ausgehändigt werden. Denn der “durchschnittlich informierte, situationsadäquat aufmerksame und verständige Verbraucher” erkenne ohne Weiteres, dass der beworbene Nachlass nur für im Ladengeschäft vorhandene Foto- und Videokameras gewährt werde, nicht aber für solche, die nicht vorrätig sind, also erst bestellt werden müssten.
Die angegriffene Werbeanzeige mache schon durch den hervorgehobenen Hinweis “Nur heute 3. Januar” deutlich, dass es sich um eine kurzfristige, auf einen Tag beschränkte Aktion handele. Sie erwecke damit beim Verbraucher den Eindruck, er habe gerade an diesem Tage aber eben auch nur an diesem …
Extra-Billig gibt’s nicht unbegrenzt
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OLG Stuttgart: Nur heute 3. Januar - Foto- und Videokameras ohne 19% Mehrwertsteuer II - Es verstößt gegen das Transparenzgebot und ist zur Irreführung geeignet, wenn ein Elektro-Discounter in der Werbung für eine auf 1 Tag befristete Rabatt
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Es verstößt gegen das Transparenzgebot (§§ 3, 4 Nr. 4 UWG) und ist zur Irreführung geeignet (§§ 3, 5 I, II Nr. 2 UWG), wenn ein Elektro-Discounter in der Werbung für eine auf 1 Tag befristete Rabattaktion für Fotogeräte nicht bekannt…
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