Expertenanhörung zum Entwurf der Neuregelung des BKA-Gesetzes
Am heutigen Montag veranstaltete der Innenausschuss des Bundestages eine Expertenanhörung zum Entwurf des BKA-Gesetzes. Dieses Gesetz
enthält unter anderem die Befugnis zur Online Durchsuchung, zur Quellen Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) und anderen
Ermittlungsmaßnahmen, die zur Zeit heftig diskutiert werden.
Wer die Anhörung verpasst hat, kann sämtliche Stellungnahmen online nachlesen. Repräsentativ für die vielen divergierenden Meinungen
der Rechtsexperten seien jene von Prof. Dr. Christoph Gusy von der Universität Bielefeld genannt:
Er kritisiert die Unübersichtlichkeit und Detailverliebtheit des Gesetzentwurfs und plädiert für eine allgemeine, vor die Klammer
gezogene Norm zum Kernbereichsschutz, der aktuell pro entsprechender Vorschrift separat und teils ungleich geregelt werden soll.
Zudem steht Gusy auf dem Standpunkt, dass die wörtliche Übernahme von Ausführungen des BVerfG jedenfalls bei intensiven
Grundrechtseingriffen nicht statthaft ist - stattdessen seien eigenständiger Gestaltungswille und Gestaltungsinhalt des Gesetzgebers
notwendig. (via)
Desweiteren ist jene von Prof. Dr. Dirk Heckmann zu nennen, die zusammengefasst wie folgt lautet:
Seiner Ansicht nach ist es dem Gesetzgeber gelungen, den “verfassungsrechtlichen Anforderungen der Verhältnismäßigkeit und
Normenbestimmtheit umfassend Rechnung zu tragen”. Die Regelungen seien “eingängig und verständlich”; das Abschreiben der
Formulierungen des Bundesverfassungsgerichts im Übrigen legitim. (via)
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