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Experiment

am 15.08.2006 von RA-Blog

Mein Kumpel, nennen wir ihn der Einfachheit halber Herrn Jay, hat ein Problem: Sein Vermieter, bzw. dessen Hausverwaltung, will die Belege zur Nebenkostenabrechnung nicht herausgeben. Man ist sinngemäß der Meinung, wenn die Leute die Belege erst gesehen haben, machen sie doch nur Probleme. Sehr schlau ist das nicht.
Ich hatte schon berichtet, dass Vermieter laut BGH die Belege nicht für die Mieter kopieren müssen:
Der Mieter preisfreien Wohnraums hat grundsätzlich keinen Anspruch gegen den Vermieter auf Überlassung von Fotokopien der Abrechnungsbelege zur Betriebskostenabrechnung. (BGH Urteil vom 8. März 2006 VIII ZR 78/05 / Pressemitteilung)
Der Mieter müsste laut BGH also einen Termin mit dem Vermieter vereinbaren, um die Belege einzusehen. Das wird Herr Jay jetzt so machen. Vorab wird er der Hausverwaltung also mitteilen, dass er gerne einen Termin für die Einsichtnahme hätte, und, da er sämtliche Belege abschreiben wolle, man dafür bitte einige Stunden Zeit einplanen möge. Da der BGH nicht vorschreibt, in welcher Kleidung der Mieter beim Vermieter zu erscheinen hat, möchte sich Herr Jay entgegen seiner üblichen Gewohnheiten für eine sehr lässige Variante entscheiden. Da der Termin ja etwas länger dauern wird, möchte Herr Jay eine Tüte Chips und ein Sixpack Bier mitnehmen. Ob er seine Idee in die Tat umsetzt, sich vorher nicht mehr zu waschen, bezweifle ich dann doch.
Aber mal sehen, ob die Hausverwaltung Herrn Jay vielleicht doch kurz an den Kopierer lässt. Fortsetzung folgt.

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