Existenzminimum für das Jahr 2008 auf 7.140 Euro festgelegt

Die Bundesregierung hat als steuerfreies “sächliches Existenzminimum” Alleinstehender für das Jahr 2008 den Betrag von 7.140 Euro errechnet. Bei Ehepaaren erhöht er sich auf 12.276 Euro, wie aus einem Bericht der Regierung über die Höhe des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2008 (BT-Drucks. 16/3265) hervorgeht.

Das Existenzminimum für Kinder wird darin auf 3.648 Euro beziffert. Die entsprechenden steuerlichen Freibeträge betragen für Erwachsene 7.664 Euro, für Ehepaare 15.329 Euro und für Kinder 3.648 Euro.

Das Existenzminimum setzt sich den Angaben zufolge aus dem Regelsatz, den Kosten der Unterkunft und den Heizkosten zusammen. Für Alleinstehende werden als Regelsatz 4.140 Euro, als Unterkunftskosten 2.364 Euro und als Heizkosten 636 Euro genannt.

Die entsprechenden Beträge für Ehepaare lauten 7.464 Euro als Regelsatz, 4.020 Euro für die Unterkunftskosten und 792 Euro für die Heizkosten. Bei Kindern bel…

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Rechtsgebiet: Verfassungsrecht

Erschienen 16. November 2006 auf http://www.steuerrechtblog.de.

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