Existenzgefährdender Eingriff Reloaded

Der Bundesgerichtshof richtet die Haftung des Gesellschafters wegen “existenzgefährdenden Eingriffs” mit seinem Urteil vom 16. Juli 2007 (II ZR 3/04) neu aus (siehe Pressemitteilung des BGH vom 16. Juli 2007). Wesentliche Änderung: Gläubiger der GmbH können nicht mehr unmittelbar den existenzvernichtenden Gesellschafter in Anspruch nehmen. Die Haftung wird von einer “Außenhaftung” zu einer “Innenhaftung” des Gesellschafters gegenüber der Gesellschaft. Die Rechtsfigur des existenzgefährdenden Eingriffs hatte der BGH erst im Jahr 2001 in der Grundsatzentscheidung Bremer Vulkan entwickelt. Sie löste damals die ebenfalls vom B…

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Erschienen 17. Juli 2007 auf http://www.verschmelzungsbericht.de/.

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