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Exhibitionistischer Jugendpfleger zu Geldstrafe verurteilt

am 31.03.2008 von schreibmaschine

Ursprünglich wollte er einem öffentlichen Prozess aus dem Weg gehen. Inzwischen ist der ehemalige „Jugendbeauftragte“ der Gemeinde Partenstein aber doch persönlich vor dem Würzburger Amtsgericht erschienen. Die in einem Strafbefehl ausgesprochene Geldstrafe von 120 Tagesätzen von 20 Euro wegen Exhibitionismus war ihm zu hoch.Der 50-jährige Jugendpfleger hatte sich am 29. März 2007 in einer Parkanlage in Würzburg vor zwei Frauen entblößt und an seinem Geschlechtsteil manipuliert. „Mein Mandant will die Vorwürfe einräumen“, hatte Verteidiger Konrad Scheckenbach (Würzburg) beim ersten Termin vor dem Würzburger Amtsgericht im vergangenen September erklärt. Damals hatte der 50-jährige Angeklagte auf einen Auftritt im Gerichtssaal verzichtet. Auf Antrag der Staatsanwältin wurde er anschließend im Strafbefehlsverfahren zu 2.400 Euro Geldstrafe verurteilt.  Doch das war dem ehemaligen Leiter des Partensteiner Jugendtreffs zuviel: Er ließ seinen Verteidiger Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen. Ende Februar kam es erneut zur öffentlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht, dieses Mal mit dem 50-Jährigen auf der Anklagebank. Ziel war es, die Anzahl der Tagessätze auf 90 zu reduzieren, um einen Eintrag im Bundeszentralregister …

Jugendpfleger will exhibitionistische Handlung einräumen

schreibmaschine / Einem öffentlichen Prozess aus dem Weg gehen will der ehemalige „Jugendbeauftragte“ der Gemeinde Partenstein (Main-Spessart-Kreis), der sich wegen „exibitionistischer Handlungen“ vor dem Würzburger Amtsgericht verant…

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Der Autor und sein Blog

Patrick Wötzel

Gerichtsberichterstatter, Lokaljournalist, Sportreporter - Revier: Würzburg

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