Examensreport NRW – Zivilrecht 12/2011

1. Klausur (Anwaltsgutachten) (lief auch in Hamburg)

Den Sachverhalt findet Ihr hier (juraexamen.info). Es finden sich Elemente aus LG Ravensburg, Urt. v. 3.7.1987 – 3 S 121/87 = NJW 1987, 3142:

Bzgl. der Dereliktion (§ 959 BGB) von selbstgemalten Bildern, die zur Sperrmüllabholung am Straßenrand abgestellt werden.

1. (…) Wie das AG im Ausgangspunkt zutreffend ausgeführt hat, ist die sogenannte Dereliktion nach § 959 BGB eine einseitige, nicht empfangsbedürftige Willenserklärung. Ist zweifelhaft, ob in einer Handlung eine Eigentumsaufgabe zu sehen ist, kann diese ausgelegt werden. Da die Erklärung keinen Empfänger hat, kommt es hierbei nur auf ihren objektiven Erklärungsgehalt an. (…) Wer Gegenstände in die Mülltonne wirft oder als Sperrmüll auf die Straße stellt, wird meistens jedes Interesse an ihnen verloren haben. Sein Wille geht dann nur dahin, daß der Müll fortgeschafft wird und ihn nicht mehr belastet. Ob dies die zuständige Müllabfuhr tut oder jemand, der mit dem Müll noch irgendetwas anfangen will, wird dem Eigentümer in der Regel gleichgültig sein. In diesen Fällen wäre eine Eigentumsaufgabe – soweit sie zulässig ist – als Erklärungsgehalt durchaus in Betracht zu ziehen. Anders verhält es sich nach Auffassung der Kammer von vornherein dann, wenn Dinge in den Müll gegeben werden, die erkennbar in irgendeiner besonderen Beziehung zu dem Eigentümer gestanden haben. Wer z. B. Briefe oder sonstige persönliche Dokumente, Bankunterlagen oder Geschäftspapiere wegwirft, will nicht, daß sie jeder beliebige Dritte an sich nimmt und sie unter Umständen gegen den früheren Eigentümer benutzt. Der Wille geht in solchen Fällen zwar auch dahin, die Gegenstände loszuwerden, dies aber nur zu dem Zweck, daß sie in einer Müllbeseitigungsanlage vernichtet werden. Der objektive Erklärungsgehalt ist dann eindeutig nicht auf eine Eigentumsaufgabe, sondern nur auf eine Eigentumsübertragung gem. § 929 BGB an den Träger der Müllabfuhr gerichtet. Nach Auffassung der Kammer ist das Verhalten des Kl. im letztgenannten Sinne auszulegen. Selbstgemalte Bilder haben für den betreffenden Künstler einen persönlichen Erklärungswert. Wenn er sie in andere Hände geben will, verkauft oder verschenkt er sie. Stellt er sie hingegen als Sperrmüll auf die Straße, macht er damit deutlich, daß er sie dem eigenen Vermögen und dem Rechtsverkehr entziehen und sie vernichtet wissen will.

(…)

Schwerpunkte: Deliktsrecht, Bereicherungsrecht, GoA.

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Ausbildung , Report , Hamburg , Bereicherungsrecht , Briefe , Ravensburg , Deliktsrecht , Handels- Und Gesellschaftsrecht , Examen , Gesetzliche Schuldverhältnisse , Ziviprozessrecht
Rechtsgebiet: Zivilrecht

Erschienen 5. Januar 2012 auf http://wissmit.com.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Examensreport NRW – Zivilrecht 10/2011

WissMit.com | 27. Oktober 2011 — 1. Klausur: Sachverhalt wird nachgeliefert (Klausur lief abgewandelt auch in Niedersachsen). Schwerpunkte: Mietrecht (v.a. …

Examensreport NRW – Zivilrecht 11/2011

WissMit.com | 24. November 2011 — 1. Klausur (Anwaltskausur) Den Sachverhalt findet Ihr hier (juraexamen.info). Schwerpunkte: Reisevetragsrecht, IPR (Rom I…

Examensreport NRW – Strafrecht 11/2011

WissMit.com | 28. November 2011 — Den Sachverhalt findet Ihr hier (juraexamen.info). Schwerpunkte: Mord, Täterschaft und Teilnahme (§ 28 StGB), Rücktritt, Nö…

Examensreport NRW – öffentliches Recht 11/2011

WissMit.com | 30. November 2011 — 1. Klausur: Identitätskontrolle von Besuchern einer Moschee durch die Polizei: Den Sachverhalt findet Ihr hier (juraexamen.co…

Examensreport NRW – Zivilrecht 11/2011 – laufend aktualisiert

WissMit.com | 23. November 2011 — 1. Klausur (Anwaltskausur) Den Sachverhalt findet Ihr hier (juraexamen.com). Schwerpunkte: Reisevetragsrecht, IPR (Rom II…

Korrekturassistenten

Juristisches bei unfehlbar.net | 9. Juni 2007 — Examensklausurenkurs Öffentliches Recht. Knackpunkt der Klausur ist die Frage, ob man sich durch Dereliktion, also Eigentumsauf…

1. Staatsexamen Baden-Württemberg März 2011: Zivilrecht Examensklausuren

Juraexamen.info | 8. März 2011 — Wir danken für die Zusendung einer Zusammenfassung der drei Zivilrecht Examensklausuren, die im 1. Staatsexamen im März 2011-Te…

4. Klausur, Examen Hessen Sept. 2006

Obiter Dictum | 9. September 2006 — Zum Sachverhalt der (Wirtschafts-)Klausur muß ich nicht mehr viel sagen. Es handelte sich bei dieser nämlich um eine Aufgabe, d…

2. Zivilrecht Examensklausur Hessen Februar 2011 – Sachverhalt

Juraexamen.info | 22. Februar 2011 — Im Folgenden ein Gedächtnisprotokoll von der 2. Zivilrecht Examensklausur Februar 2011 in Hessen, das einer unserer Leser nette…

Prüfungsrecht Des Bundeskanzlers: 2. Examensklausur im Öffentlichen Recht – 1. Staatsexamen Februar 2011 – NRW / Hessen / RLP / Bremen

Juraexamen.info | 4. März 2011 — Im Folgenden der Sachverhalt der 2. Examensklausur im Öffentlichen Recht, die in einigen Bundesländern parallel gestellt wurde:…

Sachverhalt der 1. Zivilrechts Klausur – Dezember 2011 – 1.Staatsexamen NRW | Juraexamen.info

Sachverhalt der 1. Zivilrechts Klausur – Dezember 2011 – 1.Staatsexamen NRW


2. Zivilrechtsklausur – Dezember 2011 – NRW – 1. Staatsexamen | Juraexamen.info

Wir danken Katharina ganz herzlich für ihr Gedächtnisprotokoll der 2. Zivilrechtsklausur (1. Staatsexamen, Dezember 2011) in NRW. Ergänzungen und


BGH, Urteil vom 27. 5. 2011 - V ZR 122/10
3. Zivilrechtsklausur – Dezember 2011 – 1.Staatsexamen NRW | Juraexamen.info

3. Zivilrechtsklausur – Dezember 2011 – 1.Staatsexamen NRW


BAG, Urteil vom 28. 10. 2010 - 8 AZR 418/09