Examensreport: 1. Zivilrecht Examensklausur Juli 2011 Hessen
Hier ein Gedächnisprotokoll der ersten Zivilrechtsklausur (Z I) für diesen Monat aus Hessen:
A und B einigen sich nach längeren Vertragsverhandlungen auf den Verkauf eines Grundstückes des A mit Rheinblick. Hierfür wird dem B
eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen. Beim Termin vor dem Notar zur Beurkundung des Kaufvertrages vereinbaren die
beiden eine Klausel, wonach auf die Verlesung von gewissen Unterlagen (Bauantrag und sonstige bauliche Papiere bezüglich eines
Hauses, dass der A geplannt hatte und der B übernommen wollte, um Kosten zu sparen)verzichtet wird.
Zur Finanzierung des Hauses (Kaufpreis 380.000 Euro) zahlt B 280.000 Euro an und nimmt ein Darlehen in Höhe von 100.000 Euro auf. A
benutzt die 280.000 Euro um seinerseits Schulden zu tilgen.
Später hat A Krach mit seiner Freundin, weil diese ein Haus mit Rheinblick haben will. Er fragt bei seiner Schwester nach, die ein
Jura-Guru ist und diese meint, mit dem Vertrag wäre etwas nicht in Ordnung, auf die Verlesung darf nicht einfach so verzichtet
werden.
Nunmehr verlangt A Löschung der Vormerkung gegen Rückzahlung des Kaufpreises. B meint, dass aufgrund von bloßen Formalitäten der
Vertrag nicht unwirksam sein könnte. Falls dies dennoch so sei, so kann es nicht sein, dass A durch die Zahlung seiner Schulden 8.000
Euro erspart hat und will diese herausverlangen. Des Weiteren will er 2.500 Euro bezüglich des Darlehens ersetzt bekommen, sowie 320
Euro Gerichtsgebühren wegen der Eintragung der Vormerkung.
Fallfrage: Wie ist die Rechtslage? </…
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