Ex-RAF-Mitglieder müssen doch nicht in Beugehaft

Karlsruhe (Reuters) - Die drei ehemaligen Mitglieder der Roten Armee Fraktion (RAF), Christian Klar, Brigitte Mohnhaupt und Knut Folkerts, müssen doch nicht in Beugehaft.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am Freitag die entsprechende Entscheidung des Ermittlungsrichters auf. Die Ex-RAF-Mitglieder hätten das Recht zur Aussageverweigerung, weil sie sich sonst möglicherweise selbst belasten würden, etwa zur Beteiligung am Mord des Bankiers Jürgen Ponto oder der versuchten Tötung eines Waffenhändlers, entschied der BGH. Mit der Haft hatten Aussagen über den Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 erzwungen werden sollen.

Die Bundesanwaltschaft ermittelt seit April 2007 gegen das ehemalige RAF-Mitglied Stefan Wisniewski als möglichen Schützen auf Buback. Bisher war ihm der Buback-Mord nicht angelastet worden. Vielmehr waren Klar, Mohnhaupt und Folkerts auch deswegen zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Folkerts kam 1995 frei. Mohnhaupt wurde vergangenen März nach 24 Jahren aus der Haft entlassen. Klar sitzt seit November 1982 im Gefängnis. Seine Mindesthaftzeit endet im Januar 2009. Hätte der BGH die Beugehaft angeordnet, hätte sich seine Haft um bis zu einem halben Jahr verlängert.

BETEILIGUNG AN WEITEREN ATTENTATEN 1977?

Zwar könnten Klar, Mohnhaupt und Folkerts nicht erneut wegen des Buback-Mordes verurteilt werden, stellte der BGH fest. Allerdings sei dieser Mord im April 1977 nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart der Auftakt zu einer geplanten Anschlagserie gewesen, der so genannten "Offensive 77". Dazu gehörten auch die Ermordung Pontos in seinem Haus im Juli desselben Jahres, der versuchte Anschlag auf die Bundesanwaltschaft im August sowie die Entführung und Ermordung des Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer. Auch der Raubüberfall auf ein Waffengeschäft im Juli sei dazuzurechnen.

An der Planung der "Offensive 77" seien nach dem früheren Stuttgarter Urteil alle RAF-Mitglieder beteiligt gewesen. Deshalb bestehe für Klar, Mohnhaupt und Folkerts die Gefahr, mit jeder Aussage zum Buback-Mord Anhaltspunkte für ihre Beteiligung an den anderen Taten zu liefern, was zu erneuten Verfahren gegen sie führen könnte. So gebe es konkrete Hinweise dafür, dass Folkerts an der Vorbereitung des Mordes an Ponto beteiligt gewesen sein könnte. Nicht ausgeschlossen erscheine auch, dass Klar und Mohnhaupt an dem Überfall auf den Waffenhändler beteiligt waren, bei dem 19 Waffen erbeutet wurden. Die Täter hatten damals versucht, den Geschäftsinhaber zu töten.



Quelle: Reuters (15. August 2008)

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Erschienen 15. August 2008 bei http://www.reuters.com.

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