Bundesanwaltschaft klagt Ex-RAF-Mitglied Verena Becker an
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Stuttgart (Reuters) - Im Prozess um die Ermordung des Generalbundesanwalts Siegfried Buback im Jahr 1977 hat der ehemalige RAF-Linksextremist Peter-Jürgen Boock eine Beteiligung der Angeklagten Verena Becker ausgeschlossen.
"Sie war keine Beteiligte des Kommandos", sagte Boock am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht Stuttgart.
Er wisse nicht, ob sie bei Ausspähungen oder anderen Aktionen mitgemacht habe, sagte Boock. Er könne auch nicht sagen, wer mitgewirkt habe. Er vermute aber, dass Günter Sonnenberg das Motorrad gesteuert habe, weil der sich als Karlsruher am besten auskenne. Becker wirft die Bundesanwaltschaft vor, als Mittäterin an dem Buback-Attentat beteiligt gewesen zu sein. Buback und zwei seiner Begleiter wurden am 7. April 1977 auf dem Weg zur Arbeit in Karlsruhe erschossen. Die beiden Attentäter näherten sich dem Dienstwagen des obersten Terrorfahnders auf einem Motorrad, die Person auf dem Soziussitz feuerte auf die Insassen des Fahrzeuges.
Boock, der 1980 die RAF verlassen hatte, sagte, er könne sich nach 30 Jahren nicht an alle Details erinnern. "Ich kann das nicht im Einzelnen sagen, wer was wann gemacht hat." Kurz vor dem Attentat sei ihnen in Brüssel signalisiert worden, dass der Anschlag auf Buback bevorstehe. Den habe der harte RAF-Kern um Andreas Baader, Gudrun Ensslin, Jan-Carl Raspe und Irmgard Möller, die im Hochsicherheitstrakt in Stuttgart-Stammheim einsaßen, in einem Kassiber mit dem Aufruf "Der General muss weg" in Auftrag gegeben. "Es war klar, dass es ein Mordanschlag sein sollte, nicht eine Entführung", sagte Boock.
Im Vorfeld seien verschiedene Optionen überlegt worden - von einer Haftmine bis zu einer Blockade mit einem Lastwagen. Danach sollten in der sogenannten Offensive 77 unter anderem weitere Anschläge auf Bankiers in Frankfurt und Arbeitgeberpräsident Hanns-Martin Schleyer folgen, um die inhaftierten RAF-Mitglieder freizupressen. Dies endete im Herbst 1977 mit der Entführung und Ermordung Schleyers. Parallel dazu wurde die Lufthansa-Maschine "Landshut" nach Mogadischu in Somalia entführt, wo sie von der GSG9 befreit wurde. In derselben Nacht nahmen sich Baader, Ensslin und Raspe das Leben. Möller überlebte knapp.
Becker hatte bis zu ihrer Begnadigung 1989 eine lebenslange Haftstrafe wegen mehrfachen Mordversuches verbüßt. Im Zusammenhang mit dem Anschlag auf Buback war sie aber bis 2009 nicht belangt worden. Zuletzt waren jedoch neue Indizien aufgetaucht. Die Wiederaufnahme des Prozesses hatte der Sohn des Generalbundesanwalts, Michael Buback, angestrengt.
Erschienen 3. Februar 2011 bei http://www.reuters.com.
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