Vorerst keine Strafrestaussetzung für Ex-RAF-Terroristin Birgit Hogefeld
Handakte WebLAWg | 30. Juli 2008 — Die ehemalige RAF-Terroristin Birgit Hogefeld bleibt mindestens noch bis 2011 in Haft. Das OLG Frankfurt am Main hat ihren An…
Berlin (Reuters) - Das frühere RAF-Mitglied Birgit Hogefeld bleibt vorerst in Haft.
Das Oberlandesgericht Frankfurt lehnte es ab, die zu lebenslanger Haft Verurteilte nach 15 Jahren im Gefängnis auf Bewährung freizulassen. Die Schwere der Schuld lasse dies nicht zu, erklärte das Gericht am Dienstag. Hogefeld ist neben Christian Klar als einziges Ex-Mitglied der Roten Armee Fraktion (RAF) noch im Gefängnis. Sie war wegen mehrfachen Mordes und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Hogefeld könne nun frühestens 2011 damit rechnen, dass ihre Strafe zur Bewährung ausgesetzt werde, erklärte das Gericht. Bei der Entscheidung sei berücksichtigt worden, dass sie sich klar von der RAF losgesagt habe. Das Gefängnis beschreibe Hogefelds Verhalten als beanstandungsfrei. In der Haft habe sie ein Studium an der Fernuniversität Hagen begonnen und 2007 erfolgreich abgeschlossen. Derzeit schreibe sie an ihrer Doktorarbeit.
Vergangenes Jahr waren die früheren RAF-Mitglieder Brigitte Mohnhaupt und Eva Haule aus der Haft entlassen worden. Mohnhaupt saß 24, Haule 21 Jahre im Gefängnis. Hogefeld wurde 1993 am Bahnhof in Bad Kleinen festgenommen. Später wurde sie unter anderem wegen der Tötung eines US-Soldaten und des Anschlages auf einen US-Luftwaffenstützpunkt in Frankfurt 1985 sowie des Attentats auf den damaligen Finanzstaatssekretär Hans Tietmeyer 1988 verurteilt.
Erschienen 29. Juli 2008 bei http://www.reuters.com.
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