Ex-Krankenpfleger zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt
am 06.03.2008 von schreibmaschineRechtskräftig ist seit Mittwoch das Urteil des Amtsgerichts Gemünden gegen einen ehemaligen Krankenpfleger des Bezirkskrankenhauses (BKH) wegen gefährlicher Körperverletzung und sexuellen Missbrauchs eines Patienten. Der 44-Jährige legte in der Berufungsverhandlung vor dem Würzburger Landgericht ein Geständnis ab, die Staatsanwaltschaft nahm daraufhin ihre Berufung zurück. Es bleibt damit bei der Verurteilung zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Zwei Verhandlungstage benötigte im Oktober das Gemündener Amtsgericht, um zu seinem Urteil gegen den Ex-Pfleger zu kommen. Dem 44-Jährigen lag zur Last, einen geistig zurückgebliebenen 34-jährigen Patienten, dessen Bezugspleger er war, in drei Fällen „unter Ausnutzung des Behandlungsverhältnisses“ sexuell missbraucht zu haben. Zwischen den beiden Männern war es in drei Fällen zu Massagen gekommen, bei denen beide vollständig nackt waren.Wegen gefährlicher Körperverletzung wurde der Angeklagte verurteilt, weil er einer Patientin ohne Rücksprache mit dem zuständigen Arzt ein starkes Beruhigungsmittel verabreicht hatte, das für sie nicht vorgesehen war. Auch wenn die möglichen schweren Nebenwirkungen nicht aufgetraten und die Frau nur stark schläfrig wurde, sah das Gericht den Tatbestand als erfüllt an. Der Angeklagte sprach im Prozess vor dem Amtsgeircht von einem Versehen wegen angeblicher Augenprobleme. Außerdem hätten die Massagen des männlichen Patienten keinerlei sexuellen Hintergrund gehabt. „Diese Aussagen erscheinen uns etwas zweifelhaft“, sagte gestern der Vorsitzende der Würzburger Berufungskammer, Hans Brückner, zu dem ehemaligen BKH-Pfleger. Nach der Berufung der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Amtsgerichts sei jederzeit …
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