Eilantrag gegen Vorratsdatenspeicherung
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Berlin (Reuters) - Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum hält trotz der Koalitionsvereinbarungen weiter an seinen Klagen gegen BKA-Gesetz und Vorratsdatenspeicherung fest.
"Ich erhalte unsere Klage gegen das BKA-Gesetz aufrecht und unsere Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung natürlich auch", sagte der FDP-Politiker der "Frankfurter Rundschau" vom Samstag. Selbst nach den von seiner Partei verhandelten Änderungen habe das BKA-Gesetz noch viele hoch problematische Punkte.
Auch gegen die Vorratsdatenspeicherung werde er weiter Verfassungsbeschwerde erheben. "Ich halte die Speicherung an sich für einen nicht notwendigen und verfassungswidrigen Grundrechtseingriff", sagte Baum.
Die Vorratsdatenspeicherung wird nach Darstellung der "Frankfurter Rundschau" auch weit weniger stark eingeschränkt, als die Unterhändler der schwarz-gelben Koalition vorgegeben hätten. CDU, CSU und FDP hatten sich darauf verständigt, dass die Verkehrsdaten von Telefonen und Computern bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nur noch verwendet werden dürfen, wenn "Leib und Leben in Gefahr sind". Vorbild für diese Regelung sei ein Passus des Koalitionsvertrags zwischen CSU und FDP in Bayern. Tatsächlich beziehe sich der bayerische Passus aber lediglich auf die sogenannte Gefahrenabwehr, also auf das Vorfeld von konkreten Straftaten. Dies habe auch das Bundesinnenministerium bestätigt.
Ganz überwiegend würden die Verkehrsdaten, die auf Vorrat gespeichert würden, aber für die Strafverfolgung genutzt, also für die Ahndung von Straftaten. Diese Möglichkeit bleibe auch nach der Regelung des Koalitionsvertrags unangetastet bestehen. Strengere Auflagen seien in diesem Falle auch nicht vorgesehen.
Erschienen 17. Oktober 2009 bei http://www.reuters.com.
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