Ex-Freundin mit Zigarette gequält

Weil er seine Ex-Freundin in der Disko mit einer brennenden Zigarette misshandelt hat, wurde ein 21-jähriger Arbeitsloser vom Amtsgericht Würzburg zu 16 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Angeklagte streitet die Tat ab, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Strafrichter Peter Wohlfahrt machte aus seinem Herzen wie immer keine Mördergrube: „Diese Tat war menschenverachtend und bösartig.“ Nach zwei Verhandlungsterminen mit einer ganzen Reihe von Zeugen hatte Wohlfahrt keinerlei Zweifel daran, dass der 21-Jährige das gemacht hat, was ihm die Anklage vorwarf. Auch nach dem Ende ihrer viereinhalbjährigen Beziehung traf der Angeklagte seine gleichaltrige Freundin immer wieder in einer Würzburger Diskothek, die beide gerne besuchen. An einem Abend im Februar kam es dort zu einer Auseinandersetzung, in deren Verlauf der 21-Jährige seine Ex-Freundin festhielt und sie mit einer brennenden Zigarette an sieben Stellen am Arm, im Gesicht und am Hals verbrannte. Am Ende drückte er die Zigarette auf der Haut am Bauch der jungen Frau aus.

Aussagen, die den Angeklagten entlastet hätten, gab es in dem Prozess keine. Außer seiner eigenen: „Ihre Schmerzen tun mir leid, aber ich war es nicht“, sagte der Arbeitslose. Es sei immerhin denkbar, dass sich seine Ex-Freundin die sieben Brandverletzungen selbst beigebracht habe, „aus Eifersucht oder um ihm zu schaden“, fügte der Verteidiger hinzu und beantragte einen Freispruch. Damit war er bei Wohlfahrt an der falschen Adresse: „Dass das nicht sein kann, sagt einem schon der gesunde Menschenverstand“, so der Richter.

Denn mit ihren Brandverletzungen ging die junge Frau nicht zur Polizei, um ihren Ex-Freund anzuschwärzen. Aus Angst vor dem Angeklagten, sagte sie vor Gericht. Auch während der Beziehung hatte sie mehrmals Schläge von ihm hingenommen, bevor sie sich zur Trennung entschloss. Erst zwei Wochen nach der Misshandlung mit der Zigarette, als der Angeklagte auch noch ihr neues Auto zerkratzt hatte, erstattete sie Anzeige.

„Sie ist das Opfer einer ganz schlimmen Gewalttat“, betonte Wohlfahrt, der Angeklagte habe durch die Misshandlung seine Verachtung ausdrücken wollen. „Dich nimmt jetzt sowieso keiner mehr“, hat der 21-Jährige laut Aussage seines Opfers gesagt, als er sie mit der Zigarette quälte. Eineinhalb Jahre Gefängnis ohne Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung hatte der Staatsanwalt beantragt. Wohlfahrt verurteilte den 21-Jährigen, der schon zweimal mit Körperverletzungsdelikten in Erscheinung getreten ist, zu einem Jahr und vier Monaten Freiheitsstrafe mit Strafaussetzung zur Bewährung.

Sollte der Angeklagte keine Rechtsmittel einlegen, muss er sich als Bewährungsauflage nicht nur von seiner Ex-Freundin fernhalten, sondern auch 240 Stunden soziale Hilfsdienste ableisten, an einem Beratungsprogramm für gewalttätige Männer teilnehmen und 1.000 Euro Schmerzensgeld an die junge Frau bezahlen.

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Themen: Juristisches , Amtsgericht , Disko , Wohlfahrt

Erschienen 8. Dezember 2006 auf http://www.woetzel-online.info/.

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