Evidente Rechtswidrigkeit (Demonstrationsverbot rund um Heiligendamm)

Ich dachte ja immer, so etwas wie evidente Rechtswidrigkeit gibt es eigentlich gar nicht. Ich bin eines besseren belehrt. Wenn mal jemand ein Beispiel für evident rechtswidriges Staatshandeln sehen möchte, dann möge er hier klicken. Besonders schön:

“Aber wir werden auch dafür sorgen, dass Versammlungen stattfinden können, die auch den Gipfel und bestimmte Aspekte der Globalisierung kritisieren”, betonte Hanning

Das erinnert fast an den real existierenden Sozialismus: natürlich gibt es Demonstrationen, aber die organisieren wir selbst. Dafür gibt es ja mittlerweile Agenturen.

Zur Begründung führte die Polizei an, eine Erstürmung der durch den Sicherheitszaun geschützten Zone sei “offensichtlich erklärtes Ziel gewaltbereiter Globalisierungsgegner”. Sollte die Sperre überwunden werden, sei die Aufgabe der Polizei gefährdet, Anschläge zu verhindern. Aus diesem Grund sei die Beschränkung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit “nicht nur erforderlich, sondern auch verhältnismäßig”. Eine Störung der Arbeitsfähigkeit des Treffens der sieben wichtigsten Industrienationen und Russlands (G8) würde außerdem “die internationalen Interessen Deutschlands nachhaltig schädigen”. Gipfel-Kritiker könnten mit zahlreichen Demonstrationen ihrem Protest Ausdruck verleihen, so die Polizei.

(Hervorhebungen nicht im Original).

Genau darum gehts, liebe Polizei. Exakt dafür haben wir ja die Versammlungsfreiheit. Was ihr da macht ist keine Beschränkung, das ist vollständiger Entzug.

Da bleibt einem doch echt die Sprache weg.

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Themen: Juristisches

Erschienen 16. Mai 2007 auf http://www.unfehlbar.net.

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