Evergreens im Abmahnbusiness – heute: Abmahnungen des RA Tawil im Namen von Thomas Baczewski

Im Abmahnbusiness herrscht angezogen durch die Verlockung “Viel Geld, wenig Arbeit” ein reges Kommen, aber auch Gehen. Auch wenn ich nicht ausschließen möchte, dass der eine oder andere Kollege es – nachdem er einen guten Schnitt gemacht hat – einfach mal gut sein lässt, wird das Gehen vielfach eher unfreiwillig durch ein Rechtsmissbrauchsurteil eines Oberlandesgerichts ausgelöst sein.

Es gibt aber auch wahre Evergreens. Zu nennen wären hier die Konstellationen Schulenberg und Schenk/Novia Nutria, Höhn und Lorenz/Dirks (electronicland24) oder aber auch mit wechselnden Mandanten die Kollegen Enzmann und Sandhage.

Evergreens sind auch Herr RA Sascha Tawil aus Berlin mit seinem Mandanten Thomas Baczewski, Oberdorfer Weg 22a, 53332 Bornheim, handelnd unter “multimediazubehoer-rheinland” auf ebay. Hier werden seit nunmehr mehr als drei Jahren im Bereich Videospiele und Elektronikartikel ebay-Händler abgemahnt.

Während es zu Beginn die unzutreffende Angabe der Länge der Widerrufsfrist auf ebay gewesen ist (damals ein Monat und nicht nur 14 Tage), die gerügt wurde, ist es seit nunmehr zwei Jahren ausschließlich das Nichtvereinbaren der sog. 40-EUR-Klausel durch ebay-Händler, welches Herrn Baczewski angeblich sehr in seinem Fortkommen als Unternehmer hindert. In der Regel wird mit der Abmahnung ein Kostenersatz von 651,80 EUR gefordert, es war aber zwischenzeitlich auch schon etwas weniger, nämlich nur 411,30 EUR.

Ausgehend von der Anzahl der Anfragen, die allein in unserer Kanzlei eingegangen sind, kann sehr konservativ geschätzt von mind. 75 Abmahnungen ausgegangen werden, die Herr Baczewski in den letzten Jahren ausgesprochen hat. Er hätte folglich angeblich nur um die Nichtvereinbarung d…

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Themen: Berlin , Ebay , Abmahnung , E-commerce , Unterlassungserklärung , Widerrufsbelehrung , Rechtsmissbrauch , Lorenz , Tawil , Initiative Gegen Massenabmahnungen

Erschienen 8. Oktober 2011 auf http://www.it-recht-deutschland.de.

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