Eva Redselig

Die Auskunftsfreude einer Kundin, der Journalistin Eva Schweitzer, könnte dem Plagiats-Suchdienst TextGuard langfristig das Geschäftsmodell verhageln. Sie habe ein “Gesamtpaket” gebucht, mit dem TextGuard nach unerlaubten Veröffentlichungen ihrer Artikel suche, ließ die Autorin freimütig in ihrem taz-Blog verlauten. Was nach dem Kontext recht eindeutig besagte: Ich zahle nichts, kriege aber auch nur im Erfolgsfall Geld.

Dummerweise ist es dann aber nicht mehr so einfach mit den exorbitanten Anwaltshonoraren, die in den Abmahnungen in Rechnung gestellt werden. In Schweitzers Fall waren es knapp 1.000 Euro, die ein Blogger allein an den angeblich von Schweitzer, faktisch aber wohl eher von TextGuard in Marsch gesetzten Juristen zahlen sollte.

(Wobei es dann auch Praxis ist, dass Anwälte ihre Honorare teilweise wieder an den Auftraggeber erstatten und sich so künftige Mandate sichern. Sie sollen ja nicht die einzigen sein, die am Abmahnwesen verdienen.)

Anwaltskosten können von einem Abgemahnten aber regelmäßig nur in der Höhe verlangt werden, wie sie letztlich auch der Abmahner selbst zahlen würde. Zum Beispiel, wenn sich herausstellt, dass der Abgemahnte pleite ist. Oder, was ja vorkommen soll, sich die Abmahnung als haltlos erweist.

Wird aber ein Komplett- bzw. Rundum-Sorglos-Paket auf Erfolgsbasis vereinbart, hat der beauftragte Anwalt gar keinen Gebührenanspruch gegen den Abmahner. Mit der Folge, dass der Abgemahnte auch nichts erstatten muss, jedenfalls nicht die gesetzlichen, bei entsprechenden Streitwerten sehr hohen Gebühren.

Von daher ist es wenig verwunderlich, wenn Firmen wie TextGuard sehr auf die Geheimhaltung ihrer Verträge bedacht sind. Kommen die Vereinbarungen nämlich ans Licht, so wie durch Eva Redselig, eröffnen sich für die Abgemahnten ganz neue Einwendungen.

Diese Gegenargumente sind durchaus vielversprechend. So muss zum Beispiel der bekannte Hamburger Abmahnanwalt Clemens Rasch demnächst in den Zeugenstand treten. Ein Gericht möchte von ihm wissen, ob di…

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Themen: Schweitzer , Taz , Langfristig

Erschienen 5. November 2009 auf http://www.lawblog.de.

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