Eva Herrmann verliert Rechtsstreit wegen umstrittener Äußerungen

Die ehemalige Tagesschausprecherin und Buchautorin Eva Hermann hat vor dem BGH eine Niederlage im Streit um eine Äußerung zur Familienpolitik und Nazi-Zeit erlitten.In dem Rechtsstreit ging es um ein Zitat von Frau Herman aus einer Pressekonferenz, welches ihrer Ansicht nach durch das “Hamburger Abendblatt” falsch wiedergegeben worden ist und sie dadurch in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt hat. Sie hat die Beklagte auf Unterlassung, Richtigstellung und auf Zahlung einer Geldentschädigung in Anspruch genommen. Die Klage hatte in den Vorinstanzen im Wesentlichen Erfolg, wurde jedoch jetzt letztinstanzlich durch den Bundesgerichtshof aufgehoben. Hintergrund war eine Äußerung Hermanns auf einer Pressekonferenz im Jahre 2007, in welcher sie ihr Buch “Das Prinzip Arche Noah – warum wir die Familie retten müssen” präsentierte.Im Rahmen dieser Pressekonferenz äußerte sie sich wie folgt:

“Wir müssen den Familien Entlastung und nicht Belastung zumuten und müssen auch ´ne Gerechtigkeit schaffen zwischen kinderlosen und kinderreichen Familien. Wir müssen vor allem das Bild der Mutter in Deutschland auch wieder wertschätzen, das leider ja mit dem Nationalsozialismus und der darauf folgenden 68er-Bewegung abgeschafft wurde. Mit den 68ern wurde damals praktisch alles das – alles was wir an Werten hatten – es war ´ne grausame Zeit, das war ein völlig durchgeknallter hochgefährlicher Politiker, der das deutsche Volk ins Verderben geführt hat, das wissen wir alle – aber es ist eben auch das, was gut war – das sind die Werte, das sind Kinder, das sind Mütter, das sind Familien, das ist Zusammenhalt – das wurde abgeschafft. Es durfte nichts mehr stehen bleiben.”

In der Ausgabe des “Hamburger Abendblatts” vom 7. September 2007 und auf den Internetseiten der Zeitung erschien ein Artikel, in dem unter anderem ausgeführt ist:

“”Das Prinzip Arche Noah” sei wieder ein “Plädoyer für eine neue Familienkultur, die zurückstrahlen kann auf die Gesellschaft”, heißt der Klappentext.” Die Autorin, “die übrigens in vierter Ehe verheiratet ist, will auch schon festgestellt haben, dass die Frauen “im Begriff sind, aufzuwachen”, dass sie Arbeit und Karriere nicht mehr unter dem Aspekt der Selbstverwirklichung betrachten, sondern unter dem der “Existenzsicherung”. Und dafür haben sie ja den Mann, der “kraftvoll” zu ihnen steht. In diesem Zusammenhang machte die Autorin einen Schlenker zum Dritten Reich. Da sei vieles sehr schlecht gewesen, zum Beispiel Adolf Hitler, aber einiges eben auch sehr gut. Zum Beispiel die Wertschätzung der Mutter. Die hätten die 68er abgeschafft, und deshalb habe man nun den gesellschaftlichen Salat. Kurz danach war diese Buchvorstellung Gott sei Dank zu Ende.”

Der Bundesgerichtshof hat jetzt letztinstanzlich entschieden, dass die beanstandete Berichterstattung das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin nicht beeinträchtigt. …

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Bundesgerichtshof , Journalismus , Volk , Nazi , Retten , Prinzip , Eva Hermann

Erschienen 22. Juni 2011 auf http://www.presserecht-aktuell.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

(Presserecht) BGH vom 22.6.2011: Ex Tagesschau Sprecherin Herrmann unterliegt vor dem BGH (I ZR 262/09)

Rechtsanwalt Kai Jüdemann | 22. Juni 2011 — Wiedergabe einer im Rahmen einer Pressekonferenz gefallenen Äußerung Die Klägerin, Buchautorin, Journalistin und ehemalige Sp…

BGH: Eva-Herman-Zitat – Stellt die Wiedergabe einer im Rahmen einer Pressekonferenz gefallenen Äußerung einen Verstoß gegen das al…

Dr. Graf | 28. Juni 2011 — Rechtsnormen: Art. 1 Abs. 1 iVm Art. 2 Abs. 1 GG Mit Urteil vom 21.06.2011 (Az. VI ZR 262/09) hat der BGH entschieden, dass d…

Bundesgerichtshof : Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch Wiedergabe von Äußerungen im Rahmen einer Pressekonferenz?…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 24. Juni 2011 — BGH, Urteil vom 21.06.2011 - VI ZR 262/09; Vorinstanzen: LG Köln - Urteil vom 14.01.2009 - 28 O 511/08; OLG Köln - Urteil vom 28.0…

BGH: Wiedergabe einer im Rahmen einer Pressekonferenz gefallenen Äußerung

RA Dr. Böttner | 23. Juni 2011 — BGH / Medienrecht / APR / Tatsachen / Äußerungen / Presse Quelle: Pressemitteilung vom Bundesgerichtshof (BGH) Nr. 107/2011 v…

Die später bereute Äußerung in der Pressekonferenz

Rechtslupe | 21. Juni 2011 — Wohl so manch einer hat eine Äußerung, die er im Rahmen eines Interviews oder einer Pressekonferenz getätigt hat, später bereut…

BGH: Bericht über Eva Hermanns Nazivergleich zulässig

LBR-Blog | 23. Juni 2011 — Der für das Presserecht zuständige VI. Zivilsenat des BGH hat laut einer Pressemitteilung vom 21.06.2011 entschieden, dass d…

BGH zu Unterlassungs- und weiteren Ansprüchen ehemaliger Tagesschau-Sprecherin

Jus@Publicum | 20. Juni 2011 — Am Dienstag, 21.6.2011 verhandelt der BGH [VI ZR 262/09] die Revision einer Buchautorin, Journalistin und ehemaligen Sprecheri…

BGH verhandelt über "Falschzitat" oder journalistische Interpretationsfreiheit

PETRINGS.DE | 19. Juni 2011 — Eine ehemalige Tagesschau-Sprecherin und populäre Moderatorin, Journalistin und Buchautorin und der Springer-Verlag verhandeln a…

Berichterstattung nach Pressekonferenz

kanzlei.biz | 4. Oktober 2011 — Amtlicher Leitsatz: Zur Verletzung des Rechts am eigenen Wort durch Wiedergabe einer im Rahmen einer Pressekonferenz gefallenen Äu…

BGH: Ehemalige Tagesschausprecherin muss Berichterstattung unter Zitierung von Äußerungen dulden

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 21. Juni 2011 — BGH Urteil vom 21.06.2011 VI ZR 262/09 Der BGH hat entschieden, dass eine ehemalige Tagesschausprecherin die Berichterstattung in …