Eva Herman gewinnt gegen Axel-Springer Verlag
Die Moderatorin Eva Herman hat auch im Berufungsverfahren gegen den Axel-Springer-Verlag vor dem Oberlandesgericht Köln gewonnen. Der
Axel-Springer-Verlag muss eine Geldentschädigung in Höhe von 25.000,- Euro an Eva Herrman zahlen und in einer weiteren
Veröffentlichung die der Moderatorin richtig
stellen (Aktenzeichen OLG Köln 15 U 37/09).
In dem Verfahren ging es um die Berichterstattung des Verlages über die Äußerungen von über die Rolle der Mutter zur Zeit des Nationalsozialismus. Nach Ansicht des
Gerichts hat der Verlag Eva Hermann falsch zitiert und so dargestellt, dass sie den in Teilen gutgeheißen hätte.
Hintergrund war eine Pressekonferenz am 06.09.2007 in Berlin, wo Eva Herman ihr Buch “Das Arche Noah – warum wir die Familie retten müssen” präsentierte und auch auf Fragen der
anwesenden Journalisten antwortete. Darüber schrieb das von verlegte “Hamburger Abendblatt” in seiner Print- sowie Internetausgabe in Bezug auf Hermans Äußerungen
zur Politik des Nationalsozialismus:
“Da sei vieles sehr schlecht gewesen, zum Beispiel Adolf Hitler, aber einiges eben auch sehr gut. Zum Beispiel die Wertschätzung der
Mutter.”
Durch dieses Zitat sah sich die Moderatorin in ihrem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt, da sie durch das Falschzitat als
Sympathisantin der NS-Familienpolitik dargestellt werde. Tatsächlich habe sie sowohl im Verlauf der Pressekonferenz als auch bei
anderen öffentlichen Auftritten stets deutlich gemacht, dass sie den Nationalsozialismus verabscheue.
Die Richter des Oberlandesgerichts gaben im Wesentlichen der Fernsehmoderatorin Recht.
Das Zitat, das ihr in dem Artikel im “Hamburger Abendblatt” als eigene Äußerung in den gelegt werde, sei falsch und entspreche nicht den tatsächlichen Äußerungen Hermans während der
Pressekonferenz. In Wahrheit habe es sich um eine Interpretation bzw. eine Auslegung der tatsächlich von Herman anlässlich der
Pressekonferenz gemachten mehrdeutigen Äußerung gehandelt. Dies hätte in dem Artikel aber deutlich gemacht werden müssen. Die der
Fernsehmoderatorin mit dem Falschzitat zugeschriebene Aussage und Einstellung beeinträchtigte sie massiv in ihrem allgemeinen
Persönlichkeitsrecht und lasse sie in negativem Licht erscheinen, da die Äußerung letztlich den Unrechtscharakter des NS-Regimes
bagatellisiere, indem sie diesen auf ein in jedenfalls Teilen erträgliches, in Wirklichkeit dann doch nicht so schlechtes Maß
reduziere. Mit dem Falschzitat werde Frau Herman auch die inhaltliche Billigung der NS-Mutterrolle als Gebäreri…
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