Eva Herman gewinnt gegen Axel-Springer Verlag

Die Moderatorin Eva Herman hat auch im Berufungsverfahren gegen den Axel-Springer-Verlag vor dem Oberlandesgericht Köln gewonnen. Der Axel-Springer-Verlag muss eine Geldentschädigung in Höhe von 25.000,- Euro an Eva Herrman zahlen und in einer weiteren Veröffentlichung die Äußerung der Moderatorin richtig stellen (Aktenzeichen OLG Köln 15 U 37/09).

In dem Verfahren ging es um die Berichterstattung des Verlages über die Äußerungen von Eva Hermann über die Rolle der Mutter zur Zeit des Nationalsozialismus. Nach Ansicht des Gerichts hat der Verlag Eva Hermann falsch zitiert und so dargestellt, dass sie den Nationalsozialismus in Teilen gutgeheißen hätte.

Hintergrund war eine Pressekonferenz am 06.09.2007 in Berlin, wo Eva Herman ihr Buch “Das Prinzip Arche Noah – warum wir die Familie retten müssen” präsentierte und auch auf Fragen der anwesenden Journalisten antwortete. Darüber schrieb das von Springer verlegte “Hamburger Abendblatt” in seiner Print- sowie Internetausgabe in Bezug auf Hermans Äußerungen zur Politik des Nationalsozialismus:

“Da sei vieles sehr schlecht gewesen, zum Beispiel Adolf Hitler, aber einiges eben auch sehr gut. Zum Beispiel die Wertschätzung der Mutter.”

Durch dieses Zitat sah sich die Moderatorin in ihrem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt, da sie durch das Falschzitat als Sympathisantin der NS-Familienpolitik dargestellt werde. Tatsächlich habe sie sowohl im Verlauf der Pressekonferenz als auch bei anderen öffentlichen Auftritten stets deutlich gemacht, dass sie den Nationalsozialismus verabscheue.

Die Richter des Oberlandesgerichts gaben im Wesentlichen der Fernsehmoderatorin Recht.

Das Zitat, das ihr in dem Artikel im “Hamburger Abendblatt” als eigene Äußerung in den Mund gelegt werde, sei falsch und entspreche nicht den tatsächlichen Äußerungen Hermans während der Pressekonferenz. In Wahrheit habe es sich um eine Interpretation bzw. eine Auslegung der tatsächlich von Herman anlässlich der Pressekonferenz gemachten mehrdeutigen Äußerung gehandelt. Dies hätte in dem Artikel aber deutlich gemacht werden müssen. Die der Fernsehmoderatorin mit dem Falschzitat zugeschriebene Aussage und Einstellung beeinträchtigte sie massiv in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und lasse sie in negativem Licht erscheinen, da die Äußerung letztlich den Unrechtscharakter des NS-Regimes bagatellisiere, indem sie diesen auf ein in jedenfalls Teilen erträgliches, in Wirklichkeit dann doch nicht so schlechtes Maß reduziere. Mit dem Falschzitat werde Frau Herman auch die inhaltliche Billigung der NS-Mutterrolle als Gebäreri…

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Themen: Berlin , Urteil , Olg Köln , Adolf Hitler , Mund , Prinzip , Nationalsozialismus , Springer , Eva Hermann , Äußerung

Erschienen 30. Juli 2009 auf http://www.presserecht-aktuell.de.

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