eV gegen WM-Gewinnspiel der Telekom

Die Deutsche Telekom AG muss ihr Gewinnspiel zur Fußball-Weltmeisterschaft stoppen. Teilnehmer des Spiels mussten sich bereit erklären, an Marketing-Maßnahmen teilzunehmen und ihre Daten weiterzugeben. Ohne dieses Einverständnis war eine Teilnahme am Spiel - also auch der Gewinn von WM-Karten - unmöglich. Beim Landgericht Bonn hat der Verbraucherzentralen …

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Themen: Deutsche Telekom , Marketing , Deutsche Telekom AG , Gewinn , Landgericht Bonn , WM Gewinnspiel

Erschienen 28. März 2006 auf http://www.advocatus.de/heng/weblog.php.

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