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Europaweite Abschöpfung von Erträgen aus Straftaten künftig leichter

am 06.10.2006 von http://www.bmj.de

Die Justizminister der EU-Mitgliedstaaten haben heute in
Luxemburg einen Rahmenbeschluss zur gegenseitigen Anerkennung von
Einziehungsentscheidungen angenommen. „Dieser
Rahmenbeschluss baut einige Verfahrenshürden bei der europäischen
Zusammenarbeit in strafrechtlichen Fragen ab. Die Abschöpfung von
Erträgen aus Straftaten wird künftig grenzüberschreitend
erheblich vereinfacht“, sagte Bundesjustizministerin
Brigitte Zypries.


Nach deutschem Strafrecht können Gegenstände, die zur Begehung
einer vorsätzlichen Straftat gebraucht wurden, eingezogen werden.
Auch kann der Verfall von Vermögenswerten angeordnet werden, die
durch Straftaten erlangt wurden – beispielsweise gehen
Gewinne aus Drogenverkäufen dann an den Staat. Vergleichbare
Regeln gibt es auch in den nationalen Rechtsordnungen der anderen
EU-Mitgliedsstaaten. Hat der Täter das Geld allerdings bereits
ins Ausland geschafft, konnte eine solche gerichtliche Anordnung
bisher nur mit erheblichem bürokratischem Aufwand vollstreckt
werden.


Die Vollstreckung von rechtskräftigen ausländischen Einziehungs-
und Verfallsentscheidungen war bislang schwierig, weil die
jeweiligen nationalen Vorschriften erheblich voneinander
abwichen. Zudem forderten die Einzelstaaten für eine
Vollstreckung die sogenannte beiderseitige Strafbarkeit, das
heißt, die zugrunde liegende Tat musste auch im

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