Europas Richter stärken Rechte von Schwulen und Lesben
am 02.04.2008 von http://log.handakte.de/
Gleichgeschlechtliche Lebenspartner sollten bei der betrieblichen Absicherung nicht schlechter gestellt werden als Eheleute. Diesen Grundsatz bekräftigte am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) und erntete damit Lob bei Lesben und Schwulen in Deutschland.
Das Urteil aus Luxemburg bedeutet einen Erfolg für den Kläger Tadao Maruko aus Bayern. Er hatte im Jahr 2001 ein neues Gesetz in Anspruch genommen und war eine “eingetragene Lebenspartnerschaft” mit seinem Freund eingegangen. Als dieser vier …
Eingetragene Lebenspartner haben einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente
Wagner Halbe Rechtsanwälte Blog / Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil vom 01.04.2008 die Rechte für gleichgeschlechtliche Lebenspartner gestärkt. Die Richter des Gerichtshofs stellten in einem aktuellen Urteil erstmals fest, dass ein eingetragener Lebensp…
Partner von Beamten fühlen sich benachteiligt
LawBlog / Von EBERHARD PH. LILIENSIEK Die vor dem Standesamt eingetragene Lebenspartnerschaft zweier Menschen gleichen Geschlechts ist rechtlich noch immer umstritten. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg (AZ: 2 K 4145/06); es hat de…
Eingetragene Lebenspartner haben einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente
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Ärzteversorgung: Keine Hinterbliebenenrente für gleichgeschlechtliche Lebenspartner
Recht und Alltag / Der überlebende Partner einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft hat keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente gegen die Versorgungseinrichtung der Bezirksärztekammer Koblenz. Dies entschied das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz in seinem Urte…
Adoptionsverbot für lesbische Paare
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