Europaparlament zur Telekommunikation: Telekom-Paket angenommen

PM, Industrie - 24-09-2008 - 19:01 (deutsche Fassung) - Bessere Angebote für Kunden und ein sicheres Internet - Das Europäische Parlament hat am 24. September den Bericht von Malcolm Harbour zur Sicherheit von Telekommunikationsdiensten angenommen.

EP nimmt Bericht von Malcolm Harbour an

Das Europäische Parlament hat am Mittwoch das so genannte Telekom-Paket in Erster Lesung angenommen. Das Paket besteht aus einer Reihe von Richtlinien und Verordnungen, deren Ziel es ist, besseren Zugang zu Telekommunikationsleistungen zu ermöglichen, mehr Informationen für Verbraucher zu liefern und zugleich den Datenschutz zu stärken. Alle großen Fraktionen haben vor der Abstimmung einem Kompromiss zugestimmt, der das wesentliche Ziel des Kommissionsvorschlags nicht verändert - die Position der Kunden zu stärken -, jedoch in einigen Punkten mehr Klarheit schafft. Dies betrifft vor allem den Datenschutz und andere fundamentale Rechte. Das Telekom- Paket umfasst eine Richtlinie zu Verbraucher- und Datenschutz, eine Richtlinie über den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten und eine Verordnung zur Errichtung eines neuen Gremiums europäischer Regulierungsbehörden.

Dieser BERT genannte engere Zusammenschluss nationaler Regulierungsbehörden soll fairen Wettbewerb und gleiche Qualitätsstandards von Telekomdiensten in allen EU-Staaten sichern. Die EU-Kommission hatte ursprünglich eine neue zentrale EU-Regulierungsbehörde schaffen wollen, fand damit jedoch keine Unterstützung von der Berichterstatterin Pilar DEL CASTILLO VERA (EVP-ED, ES), die für ihren dezentralen Ansatz im Europäischen Parlament eine deutliche Mehrheit bekam.

Der von Catherine TRAUTMANN (SPE, FR) verantwortete Bericht zu “Elektronische Kommunikationsnetze und -dienste” befasst sich u. a. mit den neuen Möglichkeiten durch digitale Frequenzen. Dadurch werden erheblich mehr funkbasierte Dienste möglich, zu denen beispielsweise Navigationsdienste, Informationsdienste, mobiles Internet etc. zählen. Diese neuen Dienste konkurrieren mit den traditionellen “Funk-Diensten”, d.h. dem Rundfunk und Fernsehen. Die Europa-Abgeordneten betonen, dass die traditionellen Sender einen Teil der neuen Frequenzen bekommen sollten, sofern sie im allgemeinen öffentlichen Interesse sind. Grundsätzlich soll zudem gelten, dass der Teil der für diese öffentlichen Dienste nicht benötigt wird, durch andere Zuteilungswege vergeben werden soll. Das Europäische Parlament unterstützt dabei die Neutralität hinsichtlich Technologie und Diensten, d.h. jedes Frequenzband kann zunächst grundsätzlich für egal welchen Dienst genutzt werden. Dennoch muss die Vergabe der Frequenzen mit nationalen Vergabeplänen in Einklang stehen und mit entsprechenden internationalen Vereinbarungen.

Das Recht auf Zugang zu Telekommunikationsnetzen

Der vom britischen Europa-Abgeordneten Malcolm HARBOUR (EVP-ED, UKTOI) erarbeitete Be…

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Themen: Datenschutz , Verbraucherschutz , Telekommunikation , Urheber , Datenschutz-recht , Sicherheit , Telekom , Lesung , Europaparlament

Erschienen 25. September 2008 auf http://www.jur-blog.de.

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