Europäisches Unterhaltsrecht

Der Rat der Europäischen Union (Formation: Justiz und Inneres) einigte sich am 06.06.2008 in Luxemburg grundsätzlich auf eine vereinfachte Anerkennung von Unterhaltsansprüchen in Europa, die deren Vollstreckung um mindestens ein halbes Jahr verkürzen soll.

Der Rat hat sich jetzt auf die folgenden Leitlinien für diese Verordnung geeinigt:

In Europa soll die Durchsetzung von allen Unterhaltsansprüchen, nicht nur die von Kindern, verbessert und erleichtert werden. Auch die Ansprüche von Ehegatten, Lebenspartnern oder betagten Eltern gegen ihre erwachsenen Kinder werden von der Verordnung erfasst. Die Regeln, nach denen das anzuwendende Recht bestimmt wird, werden europaweit vereinheitlicht. Dies führt zu mehr Rechtssicherheit. Jeder Richter in Europa ermittelt das im jeweiligen Fall anzuwendende Recht nach denselben Regeln. Ein sog. forum-shopping wird verhindert, bei dem sich der Kläger das Gericht aussucht, das der Klage seiner Einschätzung nach mit großer Wahrscheinlichkeit stattgeben wird. Die bisher noch bestehenden Zwischenverfahren bei der Vollstreckung von Entscheidungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten entfallen. Ein Urteil aus einem anderen EU-Mitgliedstaat ist in Deutschland vollstreck… » Vollständiger Artikel
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Themen: Luxemburg , Europäisches Unterhaltsrecht

Erschienen 10. Juni 2008 auf http://www.ra-haensch.de/php/wordpress.

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