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Europäisches Haftbefehlsgesetz nichtig

am 18.07.2005 von strafprozess

Mit Urteil vom 18. Juli 2005 (2 BvR 2236/04) hat das Bundesverfassungsgericht das Europäische Haftbefehlsgesetz für nichtig erklärt. Das Gesetz greift unverhältnismässig in die Auslieferungsfreiheit von Art. 16 Abs. 2 GG ein und verstösst gegen die Rechtsweggarantie von Art. 19 Abs. 4 GG. Damit ist die Auslieferung deutscher Staatsangehöriger aufgrund eines EU-Haftbefehls bis auf weiteres nicht möglich.

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Europäisches Haftbefehlsgesetz:

der winkelschreiber / Das Bundesverfassungsgericht hat das Europäische Haftbefehlsgesetz für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Anders als sonst oft betrifft das Urteil das gesamte Gesetz, und es gibt auch keine Übergangsfrist, in der das Gesetz weitergilt …

Europäisches Haftbefehlsgesetz nichtig

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Asiatisch-europäisches Forum über Menschenrechte in Suzhou

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Polen und der Europäische Haftbefehl

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strafblog / Wie taz.de berichtet, hat die neue Generalbundesanwältin Monika Harms das Verfahren gegen den Deutsch-Libanesen Mamoun Darkazanli wegen des Verdachts terroristischer Aktivitäten nunmehr endgültig eingestellt. Darkazanli war einer breiterenÖffentl…

AUSLIEFERUNG

LawBlog / Das Bundesverfassungsgericht hat die Auslieferung eines Deutschen nach Spanien vorerst gestoppt. Der Mann sollte aufgrund eines europäischen Haftbefehls, den ein Madrider Gericht ausgestellt hat, überstellt werden. Dies wäre ein Novum. Bislang ga…

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