Europäisches Gericht: Microsoft handelte kartellrechtswidrig
am 17.09.2007 von http://www.telemedicus.info/
Entscheidung der Kommission bestätigt, 497 Mio Euro-Strafe bleibt in Kraft
Das Europäische Gericht erster Instanz (EuG) hat die Wettbewerbs-Strafe der Kommission gegen Microsoft bestätigt. Microsoft wird damit verurteilt, die festgesetzte Strafe von 497 Euro zu zahlen, sowie die Interoperabilität von Microsoft Windows mit fremden Betriebssystemen herzustellen. Außerdem wird dem Konzern verboten, seine Marktmacht bei Betriebssystemen auszunutzen, um den Windows Media Player zu fördern.
Das Urteil kann als schwere Niederlage für Microsoft gelten. Das Gericht schließt sich der Ansicht an, dass das Verhalten von Microsoft gegen Art. 82 des EG-Vertrags, insbesondere Unterziffer d), verstößt.
Art. 82 EGV besagt:
Mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar und verboten ist die mißbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung auf dem Gemeinsamen Markt oder auf einem wesentlichen Teil desselben durch ein oder mehrere Unternehmen, soweit dies dazu führen kann, den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen.
Dieser Mißbrauch kann insbesondere in folgendem bestehen:
(...)
d) der an den Abschluß von Verträgen geknüpften Bedingung, daß die Vertragspartner zusätzliche Leistungen annehmen, die weder sachlich noch nach Handelsbrauch in Beziehung zum Vertragsgegenstand stehen.
Einzig in Bezug auf ein bestimmtes Regulierungs-Instrument widersprach das Gericht …
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