Europäische Kommission: Müssen deutsche Online-Händler Verbraucher in der gesamten EU beliefern?
Auf der Internetinformationsseite der Europäischen Kommission zum „Einkauf im Internet“ findet sich der Hinweis, dass ein
Online-Händler mit Sitz in der EU rechtswidrig handle, sollte sich dieser weigern, seine Waren an Kunden in einem anderen EU-Land zu
verkaufen.
Die Europäische Kommission führt auf dieser Seite ein Fallbeispiel aus:
„Wenn Sie beispielsweise über das Internet CDs oder Bücher von einem in der EU ansässigen Verkäufer kaufen möchten, Ihnen dies aber
nicht ermöglicht wird oder Sie zu Ihrem nationalen Online-Shop weitergeleitet werden (der möglicherweise andere Produkte anbietet oder
andere Preise verlangt), nur weil Sie in einem anderen EU-Land leben, handelt der Verkäufer rechtswidrig.“
Auf einer weiterführenden Internetseite finden sich weitergehende Informationen:
„Neue Verbraucherrechte in der EU • Das neue EU-Recht räumt Ihnen mehr Rechte beim Einkauf von Dienstleistungen im Ausland ein, wenn
Sie z. B. • (…) • Produkte im Internet einkaufen, • (…) Bei Dienstleistungen dieser und anderer Art haben Sie das Recht, bei einem
mit Sitz in einem anderen EU-Land
einzukaufen, und das • ohne Preisdiskriminierung und • ohne, dass der Verkäufer Ihnen den Verkauf nur deshalb verweigert, weil Sie in
einem anderen EU-Land leben.
Hat der Verkäufer allerdings obje…
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