Euro-Rettungsschirm: Praktische Vernunft in Karlsruhe

Ich war leider heute nicht dabei in Karlsruhe, aber Isabel Feichter, Völkerrechtlerin aus Frankfurt, war vor Ort und hat sich freundlicherweise bereit erklärt, uns ihre Eindrücke zu schildern:

Von Isabel Feichtner

Es war die letzte Verhandlung im alten Saal, bevor das BVerfG renovierungsbedingt in ein Übergangsquartier am Stadtrand zieht – und die Spannung war gewaltig: Schon im Zug aus Heidelberg herrschte eine freudig-nervöse Stimmung unter den zahlreich anreisenden Verfassungstouristen, Journalisten, Prozessvertretergattinnen und anderen Interessierten, nebst einer Handvoll Theaterleute, die ein anderes Spektakel nach Karlsruhe lockte: das XX. baden-württembergische Theatertreffen unter dem beziehungsreichen Titel “Ungerecht“.

Um 10 ging die Verhandlung los und dauerte bis 18 Uhr. Jetzt, nach vielen Stunden konzentrierten Zuhörens, bin ich sehr erschöpft und ganz gerührt. Ich fühle mich, als habe ich gerade ein gutes Stück Demokratie besucht. Einen sehr ernsthaften und erstaunlich wenig polemischen Austausch von Argumenten über die ökonomischen, rechtlichen und politischen Aspekte der Griechenlandhilfe und des Euro-Rettungsschirms habe ich erlebt. Das Bundesverfassungsgericht verkörperte mit den intelligenten und präzisen Fragen der RichterInnen dabei tatsächlich so etwas wie die praktische Vernunft (auch wenn die Aussage Schachtschneiders, es sei die Aufgabe des BVerfG, die praktische Vernunft zu wahren, zu Raunen im sonst so gesitteten Publikum führte) und auch den „wirtschaftlich vorgebildeten Laien“ (wobei das ökonomisch Laienhafte die Vertreter der EZB etwas zu schmerzen schien).

Rechtsdogmatische Erörterungen kamen dabei nicht zu kurz. Sie stellten im Wesentlichen eine Fortführung der Rechtsgespräche vor dem BVerfG zu Lissabon und auch Maastricht dar, wie der Prozessvertreter des Bundestages Franz Mayer bemerkte. Und das sollte es ja auch nur sein: eine Erörterung der verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Ausübung hoheitlicher Gewalt durch Bundesregierung und Bundestag, insbesondere die Autorisierung von Gewährleistungen für Kredite an Griechenland und andere Mitgliedstaaten der Eurozone im Rahmen des sogenannten Euro-Rettungsschirms. Außerdem eine Erörterung der Durchsetzbarkeit dieser Vorgaben durch Einzelne, in diesem Fall den CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler, vertreten durch den Staatsrechtsprofessor Dietrich Murswiek und die Klägergruppe um Karl Albrecht Schachtschneider, vertreten durch denselben.

Ökonomie und Verfassungsrecht

Gleich zweimal betonte Senatspräsident Andreas Voßkuhle in seiner Einführung, dass weder die richtige ökonomische Strategie im Umgang mit der Eurokrise noch die Zukunft Europas Gegenstand des Verfahrens seien. Aber natürlich wurden diese Fragen relevant, etwa bei der Interpretation von Art. 125 Abs. 1 AEUV, die oft als „no-bail-out Klausel“ bezeichnet wird, der Frage nach einer faktischen Vertra…

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Themen: Europa , Bundesverfassungsgericht , Frankfurt , Karlsruhe , Saal , Heidelberg , Verfassungspolitik , Karlsruhe Locuta , Gastbeiträge

Erschienen 5. Juli 2011 auf http://verfassungsblog.de.

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