Ich habe doch aber den Vertrag widerrufen…
Mit Fug und Recht | 25. Mai 2010 — …und zwar innerhalb von 14 Tagen, das reicht doch!!! Bestimmt stand das in einer dieser bunten Zeitschriften in der Rubrik toll…
Das Zitat
„…wie fälsche ich einen arbeitsvertrag…“
ist eigentlich eine Frage und hat (außer dem fehlenden Fragezeichen) natürlich orthografische Schwächen. Es ist aber vor allem ein Such-String, mit dem ein Suchender auf diesen Blog kam. Welche Suchen auf die eigene Seite führen, ist ja immer wieder Gegenstand von Belustigungen – bei allen Bloggern.
Dem Unbekannten sei gesagt: Ich will dazu keine Auskunft geben. Eigentlich. Ich habe auch keine Ahnung, warum Google glaubt, man könne so etwas hier erfahren. Aber Sie sollen sich nicht vergeblich mühen.
Was heißt „fälschen“? Ist was für Strafjuristen. Wollen Sie einen Arbeitsvertrag aufsetzen, den es so gar nicht gibt? Wozu? Um ihn bei einem Vermieter vorzulegen? Das ist mindestens Betrug und kann nach meiner Kenntnis mit fristloser Wohnungskündigung und bis zu 5 Jahren in SingSing enden (fragen Sie lieber zur Sicherheit beim beim Kollegen Hoenig) Meinen Sie mit „fälschen“, dass sie einen „Vertrag“ herstellen wollen, den es eigentlich schon gibt, der aber nicht schriftlich vorliegt? Sparen Sie sich das. Es wäre, wenn die andere Seite nicht unterschreiben will, möglicherweise eine Urkundenfälschung, auch, wenn die Inhalte stimmen (5 Jahre. Oder waren es zwei? – Kollege Hoenig, Sie wissen schon, der nimmt aber vermutlich Geld für die Antwort). Wollen Sie Ihren Vertrag eigenmächtig „ergänzen“, um ein paar Goodies, damit Sie aus Ihrem Arbeitgeber noch was rauspressen können? Weil er Sie vielleicht gefeuert hat? Sparen Sie sich auch das. Hat mal ein Freak in Stuttgart bei mir (bzw. meinem Mandanten) probiert. Den drei Seiten langen (gedruckten) Vertrag hat er handschriftlich um lauter tolle Dinger ergänzt. Das Gehalt (2.600 €) war gestrichen und durch 5.000 € ersetzt. Kündigungen waren bis 31.12.2015 ausgeschlossen. Bei Kündigungen danach gab es drei Monatsgehälter Abfindung pro angefangenem Beschäftigungsjahr. Durch die Zusätze war der Vertrag um drei weitere – handschriftliche – Seiten angeschwollen. Das Arbeitsgericht hat ihm kein Wort geglaubt. Keines. Und die Akte zur Staatsanwalt geschickt, die prompt eingestellt hat. Das wird Ihnen nic… » Vollständiger ArtikelErschienen 4. Februar 2012 auf http://www.reuter-arbeitsrecht.de.
Mit Fug und Recht | 25. Mai 2010 — …und zwar innerhalb von 14 Tagen, das reicht doch!!! Bestimmt stand das in einer dieser bunten Zeitschriften in der Rubrik toll…
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Die Kanzlei Hoenig Berlin ist eine Rechtsanwaltskanzlei für Strafrecht und Motorradrecht mit den Strafverteidigern und Verkehrsrechtlern Carsten R. Hoenig, Tobias Glienke und Kolja Zaborowski.