EuGH: Zuschlagskriterien dürfen während eines Vergabeverfahrens nicht geändert werden

EuGH, Urteil v. 18.11.2010, Az. C-226/09

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Vierte Kammer)

18. November 2010(*)

„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 2004/18/EG – Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge – Vergabe eines Vertrags über Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen – Dienstleistungen des Anhangs II Teil B der Richtlinie – Dienstleistungen, die nicht allen von der Richtlinie aufgestellten Anforderungen unterliegen – Gewichtung der Vergabekriterien nach Vorlage der Angebote – Änderung der Gewichtung nach einer ersten Prüfung der eingereichten Angebote – Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung und der Transparenzpflicht“

In der Rechtssache C-226/09

betreffend eine Vertragsverletzungsklage nach Art. 226 EG, eingereicht am 19. Juni 2009,

Europäische Kommission, vertreten durch M. Konstantinidis und A.-A. Gilly als Bevollmächtigte, Zustellungsanschrift in Luxemburg,

Klägerin,

gegen

Irland, vertreten durch D. O’Hagan als Bevollmächtigten im Beistand von A. M. Collins, SC, Zustellungsanschrift in Luxemburg,

Beklagter,

erlässt

DER GERICHTSHOF (Vierte Kammer)

unter Mitwirkung des Kammerpräsidenten J.-C. Bonichot, der Richter K. Schiemann und L. Bay Larsen (Berichterstatter) sowie der Richterinnen C. Toader und A. Prechal,

Generalanwalt: P. Mengozzi,

Kanzler: A. Calot Escobar,

aufgrund des schriftlichen Verfahrens,

nach Anhörung der Schlussanträge des Generalanwalts in der Sitzung vom 29. Juni 2010

folgendes

Urteil

1 Die Europäische Kommission beantragt mit ihrer Klageschrift, festzustellen, dass Irland dadurch gegen seine sich aus den Grundsätzen der Gleichbehandlung und der Transparenz in der Auslegung des Gerichtshofs der Europäischen Union ergebenden Verpflichtungen verstoßen hat, dass es nach Ablauf der Frist für die Abgabe der Angebote eine Gewichtung der Zuschlagskriterien für einen Auftrag zur Erbringung von Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen vorgenommen und diese Gewichtung nach einer ersten Prüfung der vorgelegten Angebote geändert hat.

Rechtlicher Rahmen

2 Die Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge (ABl. L 134, S. 114, im Folgenden: Richtlinie) sieht in Titel II Kapitel II für öffentliche Dienstleistungsaufträge eine sogenannte „zweistufige“ Anwendung vor.

3 Gemäß Art. 20 der Richtlinie werden Aufträge, die Dienstleistungen des Anhangs II Teil A der Richtlinie zum Gegenstand haben, nach den Art. 23 bis 55 der Richtlinie vergeben.

4 Diese Artikel enthalten besondere Vorschriften über die Verdingungsunterlagen und die Auftragsunterlagen (Art. 23 bis 27), Verfahrensvorschrifte…

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Themen: Rechtsprechung , Luxemburg , Kammer , Irland , Eugh Urteil , Dienstleistungskonzession , Eu-vergaberecht

Erschienen 17. Januar 2011 auf http://www.energienetzrecht.de.

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