EuGH: Wertersatzpflicht nach Widerruf?!

In einer mit Spannung erwarteten Entscheidung hat der EuGH jetzt ausgeführt, dass ein Verbraucher, der von seinem Widerrufsrecht im Fernabsatz Gebrauch macht, nicht generell dazu verpflichtet werden darf, dem Verkäufer Wertersatz für die Nutzung der Ware zu leisten. Unter bestimmten Voraussetzungen allerdings kann ein Verbraucher, der die Ware auf eine mit den Grundsätzen des bürgerlichen Rechts wie denen von Treu und Glauben oder der ungerechtfertigten Bereicherung unvereinbare Art und Weise benutzt hat, durchaus zum Wertersatz verpflichtet werden.

Die Gemeinschaftsrichtlinie über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz bestimmt, dass ein Verbraucher einen Vertragsabschluss im Fernabsatz innerhalb einer Frist von mindestens sieben Werktagen ohne Angabe von Gründen und ohne Strafzahlung widerrufen kann. Die einzigen Kosten, die ihm auferlegt werden können, sind die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Da das deutsche BGB dem Verkäufer aber ermöglicht, vom Käufer für die Nutzung der gelieferten Ware Wertersatz zu verlangen, fragte das AG Lahr den EuGH nach der Vereinbarkeit einer solchen Verpflichtung mit der Gemeinschaftsrichtlinie.

Diese Frage stellte sich anlässlich eines Rechtsstreits über den Widerruf eines Kaufvertrags über ein gebrauchtes Notebook, der von einer deutschen Verbraucherin über das Internet abgeschlossen wurde. Nachdem der Verkäufer des Notebooks die kostenlose Beseitigung eines im August 2006, also acht Monate nach dem Kauf, aufgetretenen Defekts abgelehnt hatte, widerrief die Kundin den Kaufvertrag und bot dem Verkäufer Zug-um-Zug gegen Rückzahlung des Kaufpreises die Rücksendung des Notebooks an. Der Widerruf erfolgte innerhalb der im BGB vorgesehenen Fristen, da die Kundin nicht die nach dessen Bestimmungen für das Inlaufsetzen der Frist erforderliche Widerrufsbelehrung erhalten hatte.

Die Kundin erhob daraufhin vor dem AG Lahr Klage auf Erstattung des Kaufpreises von EUR 278,00. Der Verkäufer trug dort in der Klageerwiderung vor, die Kundin sei ihm für ihre Nutzung des Notebooks für etwa acht Monate auf jeden Fall zum Wertersatz verpflichtet. Bei einem vergleichbaren Notebook liege der Mietpreis im Marktdurchschnitt bei EUR 118,80 für drei Monate, so dass sich für die Nutzungszeit der Klägerin ein Wertersatz von EUR 316,80 ergebe.

In seinem mit Spannung erwarteten Urteil stellte der EuGH nunmehr fest, dass die generelle Auferlegung eines Wertersatzes für die Nutzung der durch einen Vertragsabschluss im Fernabsatz gekauften Ware mit den Zielen der Richtlinie unvereinbar ist (vgl. EuGH, Urt. v. 03.09.2009 - C-489/07).

Wäre das Widerrufsrecht mit negativen Kostenfolgen verbunden, könnte dies den Verbraucher davon abhalten, von diesem Recht Gebrauch zu machen. Falls nämlich der Verbraucher einen solchen Wertersatz allein deshalb leisten müsste, weil er die Möglichkeit hatte, die durch Vertragsabschluss im F…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Ebay, Amazon & Co. , Notebooks , Lahr
Rechtsgebiet: Fernabsatzrecht

Erschienen 4. September 2009 auf http://blog.mein-recht-im-netz.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

EuGH Wertersatz: EuGH: Wertersatz bei fristgerechtem Widerruf? - Eine nationalen Regelung, nach der der Verkäufer vom Verbraucher für die Nutzung e…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 3. September 2009 — 1. Richtlinie 97/7/EG hat - auch wenn sie den Verbraucher in der besonderen Situation eines Vertragsschlusses im Fernabsatz schütz…

Wertersatz Bei Widerruf: EuGH Entscheidung: Genrelle Verpflichtung zu Wertersatz bei Widerruf ist unzulässig!

Dr. Bücker Newsfeed | 15. September 2009 — Pressemitteilung des EuGH zur Entscheidung C 489/07 : Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Verbraucher, der die Ware auf ei…

EuGH: Kein Wertersatz bei Ausübung des Widerrufsrechts

Rechtsteufel | 7. September 2009 — Die Bestimmungen des BGB, wonach schon allein für die Prüfung der Ware eine Wertersatzpflicht besteht, sind gemeinschaftswidr…

EuGH: Kein Wertersatz für die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme nach Ausübung des Widerrufsrechts bei Fernabsatzgeschäften

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 17. Juni 2010 — EuGH Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 03.11.2009 Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Lahr - Deutschland Rechtssa…

EuGH: Wertersatz nach Widerruf von Laptop-Kauf im Fernabsatz

§§ Jur-Blog.de §§ | 8. September 2009 — EuGH, Urteil vom 03.09.2009 , Rechtssache C-489/07 – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat über die deutschen Wertersatzrege…

Widerruf und Wertersatz im Fernabsatz

Rechtslupe | 3. September 2009 — Ein Vertraucher, der Waren oder Dienstleistungen per Telefon oder Internet bestellt, kann diesen Fernabsatzvertrag innerhalb ei…

EUGH: Kein genereller Wertersatz bei Widerrufsrecht

Kurz Pfitzer Wolf | 3. September 2009 — Was war passiert? Eine Frau hatte ein Notebook im Internet gekauft. Nachdem der Verkäufer eine Mängelbeseitigung 8 Monate nac…

Aktuelles Urteil des EuGH zum Wertersatz - Muss die gesetzliche Widerrufsbelehrung nun schon wieder geändert werden?

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 4. September 2009 — Der EuGH entschied mit gestrigem Urteil, dass eine Widerrufsbelehrung jedenfalls dann europarechtswidrig sei, wenn sie generell…

Gesetzentwurf zum Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzgeschäft

Onlinerechtlich | 7. Januar 2011 — Die Bundesregierung hat am 31.12.2010 einen Gesetzesentwurf zur Problematik des Wertersatzes im Falle des Widerrufes von Fern…

Neue Widerrufsbelehrung: Anspruch eines Unternehmers bei Fernabsatzverträgen wird weiter eingeschränkt

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 23. März 2011 — Der Anspruch eines Unternehmers gegen einen Verbraucher auf Zahlung von so genannten Nutzungswertersatz bei Widerruf eines Wa…

AKTUELLE RECHTSPRECHUNG - Ergebnisse