EUGH: Werbung mit Millionenchance
Was war passiert? Ende 2004 betrieb die Einzelhandelskette Plus eine Werbekampagne mit der Bezeichnung „Ihre Millionenchance“. Die
Werbekampagne forderte dazu auf, bei Plus einzukaufen um Punkte zu sammeln. Für jeweils 20 Punkte wurde die Möglichkeit erworben,
kostenlos an den Ziehungen des Deutschen Lottoblocks teilzunehmen.
Die Wettbewerbszentrale stufte diese Werbung als unlauter ein, da die Teilnahme der Verbraucher an einem Gewinnspiel vom Erwerb von
Waren abhängig gemacht wurde und dies wettbewerbswidrig sei.
Nachdem Plus in den ersten beiden Instanzen unterlegen war, legte Plus Revision beim Bundesgerichtshof ein, der seinerseits den
Europäischen Gerichtshof anrief.
Wieso hatte der EUGH zu entscheiden? Die europäische Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken trat am 12.06.2005 in Kraft. Sie
hat eine sogenannte Vollharmonisierung des Wettbewerbsrechts im Hinblick auf Verbraucher zum Zweck. Dies bedeutet, dass in allen
EU-Staaten das gleiche Recht gilt und kein EU-Staat strengere oder schwächere Regelungen treffen darf. Seit dem 12.12.2007 findet die
Richtlinie auch in Deutschland Anwendung und seit dem 30.12.2008 ist sie auch im deutschen UWG umgesetzt. Aus diesem Grund ist der
EUGH zuständig für Fragen der einheitlichen Rechtsanwendung.
Der BGH stellt daher folgende Frage zur Klärung an den EUGH: Steht die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken einer nationalen
Regelung entgegen, nach der Geschäftspraktiken, bei denen die Teilnahme von Verbrauchern an einem Preisausschreiben oder Gewinnspiel
vom Erwerb einer Ware oder von der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig gemacht wird, ohne Berücksichtigung der besonderen
Umstände des Einzelfalls grundsätzlich unzulässig sind.
Wie …
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