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EuGH: Verletzung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts nur bei Eigentumsübertragung - Eine Verbreitung des Originals eines Werks oder eines Vervielfältigungsstücks davon an die Öffentlichkeit auf andere Weise als durch Verkauf liegt nur bei

am 25.04.2008 von MEDIEN INTERNET und RECHT

1. Der Begriff der Verbreitung in Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG ist im Lichte des Völkerrechts, d.h. Art. 6 WCT-Vertrag und
Art. 8, Art. 12 WPPT-Vertrag auszulegen.


2. Art. 6 Abs. 1 des WCT Vertrags definiert den Begriff des Verbreitungsrechts der Urheber von Werken der Literatur und
Kunst als das ausschließliche Recht, zu erlauben, dass das Original und Vervielfältigungsstücke ihrer Werke
durch Verkauf oder sonstige Eigentumsübertragung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Art. 8 und 12 des WPPT Vertrags für das Verbreitungsrecht der ausübenden Künstler und der Hersteller von Tonträgern
enthalten dieselbe Definition. Somit liegt nach den einschlägigen völkerrechtlichen Verträgen eine Verbreitung nur bei einer
Eigentumsübertragung vor. Da Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG in diesem Zusammenhang von einer Verbreitung durch Verkauf
oder auf sonstige Weise spricht, ist dieser Begriff im Einklang mit den genannten Verträgen als eine Form der Verbreitung, die
mit einer Eigentumsübertragung verbunden sein muss, auszulegen.
Dies ergibt sich auch zwingend aus den Regelungen der Art. 6 WCT-Vertrag und Art. 4 Richtlinie 2001/29/EG, welche die Erschöpfung
des Verbreitungsrechts für das Original oder für Vervielfältigungsstücke eines Werks beim Erstkauf oder bei einer anderen
erstmaligen Eigentumsübertragung vorsehen.


3. Unter den Begriff der Verbreitung des Originals eines Werks oder eines Vervielfältigungsstücks davon an die Öffentlichkeit
auf andere Weise als durch Verkauf im Sinne von Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG fallen nur Handlungen, die mit einer Übertragung
des Eigentums an diesem Gegenstand verbunden sind.


4. Eine Verbreitung des Originals eines Werks oder eines …

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Rechtsanwalt Thomas Gramespacher

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