Eigenheimrente
Blickpunkt Recht & Steuern | 8. April 2008 — Das Bundeskabinett hat heute das Eigenheimrentengesetz (sog. Wohn-Riester) auf den Weg gebracht. Hiermit soll zukünftig das s…
Die deutsche Gesetzgebung muss die Riester-Rente in einigen Punkten nachbessern, das ist die Konsequenz aus dem Urteil des EuGH vom 10.9.2009, Az. C-269/07: Doch was muss verbessert werden! 1. Die Riester-Rente ist eindeutig auf dem Vormarsch. Schon über 12 Millionen Menschen haben eine. Das zeigt auch die Wichtigkeit, sich eine Zusatzrente aufzubauen. Kaum einer wird noch glauben, dass die Rente, die er mal vom Staat erhält ausreichen wird. Damit das Sparen fürs Alter auch einen Anreiz hat, schaffte man die Riester-Rente. Hierbei ist es dem Sparer möglich, jährlich Zulagen vom Staat zu erhalten. Für Erwachsene liegen diese bei 154 € pro Jahr, für ein Kind bekommt man 185 € Zulage und ist das Kind nach 2008 geboren, so erhält man pro Kind sogar 300 €. Das ist durchaus ein großer Anreiz und sollte auch genutzt werden. Für Menschen, die nach Eigentum streben, ist es seit diesem Jahr sogar möglich diese Riesterzulage aufs Bausparen zu bekommen. Sowohl in der Ansparphase als auch in der Darlehensphase wird man dann durch die Zulagen vom Staat unterstützt und kann diese sogar vor Renteneintritt nutzen. Für Junge Leute unter 25 Jahren, legt der Staat sogar noch 200 € Extrazulage drauf. 2. Voraussetzung ist allerdings unter anderem, dass der Ruheständler im Rentenalter in Deutschland lebt. Diese Voraussetzung hat Deutschland nicht ohne Grund festgelegt. Die Riester-Rente ist nämlich nachgelagert besteuert. Das bedeutet, die Sparbeiträge müssen anfänglich nicht versteuert werden und sparen dem Riester-Sparer bares Geld. Erst bei Renteneintritt muss man die Rente versteuern. Deutschland „gönnt“ dem Sparer zwar den Vorteil, dass er meist im Alter weniger Steuern zahlen muss, aber das er im Alter wegzieht und dann gar nichts an den deutschen Fiskus geht, wollte der Gesetzgeber vermeiden. Dieser Regelung schob nun der EuGH einen Riegel vor. Das der Rentner im Alter in Deutschland leben müsse, um die Vorteile der Riester-Rente in Anspruch zu nehmen sei diskriminierend, so der EuGH. Der Riester-Rentner dürfe nicht zur Rückzahlung der Zulagen gezwungen werden, wenn er im Alter im Ausland leben wolle. Zudem sei eine Regelung dieses Problems durch das Doppelbesteuerungsabkommen zu erlangen. 3. Auch den Grenzpendler sah der EuGH durch die bisherigen Regelungen Deuts…
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LawBlog | 10. September 2009 — Die Riester-Rente verstößt laut einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (Az.: C-269/07) teilweise gegen EU-Recht, unt…