EuGH Urteil zur Altersdiskriminierung bei Tarifeinstufungen
Am Donnerstag, 8. September 2011 hat der EuGH in in zwei Fällen [siehe Vorabbericht hier zu und , siehe zu
den Verfahren hier und dort] über Fragen der Altersdiskriminierung bei entschieden.
Beide Fälle betreffen zwei Angestellte, die nach ihrer Auffassung in zu niedrige Tarifgruppen eingeordnet wurden. In beiden
Rechtssachen hatte das den Gerichtshof um die Auslegung der Artikel 21 und 28 der
EU-Grundrechtecharta und des Verbots der wegen des Alters gebeten.
Der Gerichtshof (Zweite Kammer) hat nun für Recht erkannt:
1. Das der Diskriminierung wegen des Alters, das in
Art. 21 der Charta der der Europäischen
Union verankert und durch die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die
Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf konkretisiert worden ist, und insbesondere die Art. 2 und 6 Abs. 1
dieser Richtlinie sind dahin auszulegen, dass sie einer in einem Tarifvertrag vorgesehenen Maßnahme wie der in den Ausgangsverfahren
streitigen entgegenstehen, wonach sich innerhalb der jeweiligen Vergütungsgruppe die Grundvergütung eines Angestellten im
öffentlichen Dienst bei dessen Einstellung nach dessen
bemisst. Insoweit beeinträchtigt die Tatsache, dass das Unionsrecht der betreffenden Maßnahme entgegensteht und dass diese in einem
Tarifvertrag enthalten ist, nicht das in Art. 28 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannte Recht, Tarifverträge
auszuhandeln und zu schließen.
2. Die Art. 2 und 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78 sowie Art. 28 der Charta der Grundrechte der Eu…
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