EuGH: Neuregelung für Leistungen an Blinde in Deutschland erforderlich

Running The Rule Over Freedom of Barriers

Die Bundesrepublik Deutschland hat nach einem Urteil des EuGH in Luxemburg vom 5. Mai 2011 dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 4 Abs. 1 Buchst. a in Verbindung mit Titel III Kapitel 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in der durch die Verordnung (EG) Nr. 118/97 des Rates vom 2. Dezember 1996 geänderten und aktualisierten und durch die Verordnung (EG) Nr. 647/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. April 2005 geänderten Fassung und aus Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft verstoßen, dass sie die Gewährung von Leistungen an Blinde, Gehörlose und Behinderte nach landesrechtlichen Vorschriften an Personen, für die die Bundesrepublik Deutschland der zuständige Mitgliedstaat ist, von der Voraussetzung abhängig macht, dass die Begünstigten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in dem betreffenden Land haben.

Zur Unterstützung blinder Menschen wird in Deutschland von mehreren Länder ein sogenanntes Blindengeld gezahlt, das jedoch vom Wohnsitz im jeweiligen Bundesland abhängig ist. Manche Länder machen eine Ausnahme beim Umzug von Blinden in ein Heim eines anderen Bundeslandes. Zahlungen von Blindengeld ins Ausland sind generellt ausgeschlossen. Die EU-Kommission sah darin eine unzulässige Benachteiligung blinder Menschen, die in andere EU-Staaten wohnen, jedoch in Deutschland arbeiten.

Der EuGH teilte …

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Themen: Rechtsprechung , Gesetzgebung , Eugh , Luxemburg , Aufenthalt , Freedom , Arbeitnehmer , Blinde , Europäisches Recht , Medizin- Und Gesundheit(srecht) , Sozial- Und Sozialversicherungsrecht , Art. 4 Abs. 1 Buchst. A IN Verbindung Mit Titel Iii Kapitel 1 Der Verordnung (ewg) Nr. 1408/71 Des R

Erschienen 6. Mai 2011 auf http://jusatpublicum.wordpress.com.

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