EuGH: Mitgliedstaat darf eine Steuergutschrift nicht nur für Dividenden einer inländischen Kapitalgesellschaft gewähren - “Meilicke”
am 06.03.2007 von http://www.steuerrechtblog.de
EuGH-Urteil vom 06.03.2007 - C-292/04 “Meilicke”
Pressemitteilung Nr. 19/07 des Europäischen Gerichtshofes (EuGH):
“Da dieser Aspekt der Kapitalverkehrsfreiheit bereits seit dem Urteil Verkooijen, dessen zeitliche Wirkung der Gerichtshof nicht beschränkte, geklärt ist, hat der Gerichtshof die Wirkungen seines heutigen Urteils nicht beschränkt.
Die Vorgeschichte des Rechtsstreits im Ausgangsverfahren reicht in die 90er-Jahre zurück. Nach dem damals geltenden deutschen Recht hatten in Deutschland unbeschränkt Einkommensteuerpflichtige Anspruch auf eine Steuergutschrift für die von deutschen Gesellschaften erhaltenen Dividenden, nicht aber für die Dividenden, die von Gesellschaften mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten stammten. Den Aktionären dieser Gesellschaften kam somit nicht der Anrechnungsmechanismus zugute, der es den Steuerpflichtigen erlaubte, 3/7 der an sie ausgeschütteten Dividenden von der Einkommensteuerschuld gegenüber dem deutschen Fiskus abzuziehen.
In den Jahren 1995 bis 1997 erhielt Herr Meilicke, ein in Deutschland wohnhafter deutscher Staatsangehöriger, Dividenden auf von ihm gehal1 In seinem Urteil vom 6. Juni 2000, Verkooijen (C-35/98, Slg. 2000, I-4071), entschied der Gerichtshof, dass das Gemeinschaftsrecht einer Rechtsvorschrift eines Mitgliedstaats entgegensteht, die die Gewährung einer Befreiung von der Einkommensteuer auf Dividenden, die an natürliche Personen, die Anteilseigner sind, gezahlt werden, von der Voraussetzung abhängig macht, dass die Dividenden zahlende Gesellschaft ihren Sitz in diesem Mitgliedstaat hat.
Nicht gerechtfertigte Beschränkung des freien Kapitalverkehrs
In seinem Urteil vom heutigen Tag entscheidet der Gerichtshof, dass die deutsche Steuerregelung den freien Kapitalverkehr beschränkt. Er verweist insoweit auf seine Rechtsprechung zur Klarstellung der Anforderungen, die sich aus dem freien Kapitalverkehr für Dividenden ergeben, die Inländer von ausländischen Gesellschaften empfangen.
Der Gerichtshof stellt fest, dass die Steuergutschrift nach der deutschen Regelung entsprechend derjenigen, um …
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