EuGH: Marke Cannabis
1999 meldete der Italiener Giampietro Torresan das Wort Cannabis beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) als (Wort-)Marke
für Biere, Weine und Spirituosen und den Betrieb von an.
Am 16. April 2003 trug das HABM Cannabis als ein.
Am 27. Juni beantragte die Firma Klosterbrauerei Weißenohe GmbH & Co. KG die Löschung der Marke. Der Europäische Gerichtshof
(EuGH) gab kürzlich in einer Pressemitteilung bekannt, dass die Marke gelöscht wurde. Der EuGH stellte heraus, dass der Begriff
„Cannabis“, auch „Hanf“ genannt, drei mögliche Bedeutungen hat:
eine Hanfpflanze, deren gemeinsame Marktorganisation gemeinschaftlich geregelt ist und deren Erzeugung in Bezug auf den Gehalt an
Tetrahydrocannabinol (THC), den Cannabis Wirkstoff, sehr strengen Rechtsvorschriften unterliegt einen Suchtstoff, der in vielen
Mitgliedstaaten verboten ist; eine Substanz, deren mögliche therapeutische Verwendung derzeit diskutiert wird.
Das Gericht stellte sich auf den Standpunkt, dass Cannabis freihaltebedürftig ist, weil andere Marktteilnehmer das Wort Cannabis im
Verkehr zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der Menge oder der Bestimmung ihrer Waren brauchen, um die wesentlichen Merkmale
ihrer Waren zu beschreiben.
“… Cannabis im Lebensmittelbereich in verschiedenen Formen (Öle, Kräutertees) und in unterschiedlichen Zubereitungen (Tees,
Teigwaren, Backwaren, Getränke mit oder ohne Alkohol usw.) verwendet wird, die eine sehr niedrige THC-Konzentration besitzen und
daher keine bewusstseinsverändernden Wirkungen entfalten.”
War mir gar nicht bekannt, dass es in den Mitgliedsstaaten viele Waren mit Cannabis-Anteil gibt. Übrigens, wenn man Hanf durch Hopfen
oder ersetzt, erhält…
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