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EuGH klärt Frage zur Nutzungsentschädigung bei Ersatzlieferung

am 17.04.2008 von Jurabilis

Eine Frage, die Studenten seit der Schuldrechtsreform und den BGH seit August 2006 umtreibt, hat der EuGH nun geklärt: Der mittlerweile bekannte Herd-Set-Fall hat im Urteil C-404/06 nun auf europäischer Ebene sein Ende gefunden.

Das Problem, vereinfacht: Muss bei einem Verbrauchsgüterkauf Wertersatz bzw. Nutzungsentschädigung bei Benutzung der Ware geleistet werden, wenn diese mangelhaft ist und die Ware deshalb zurückgegeben wird?
Grundsätzlich schon, sagen § 439 Abs. 4 BGB i.V.m. § 346 Abs. 1 und 2 Nr. 1 BGB.
Das allerdings gerät in Konflikt mit der zugrunde liegenden Richtlinie (1999/44/EG). Diese regelt in ihrem Art. 3 Abs. 2 die Unentgeltlichkeit für den Verbraucher.
Doch erfasst das auch die Nutzungsentschädigung? Nein, meinte die deutsche Regierung: Die deutsche Regierung führt aus, dass der Wortlaut der Richtlinie nicht die Frage regle, ob der Verkäufer im Fall des Austauschs eines vertragswidrigen Verbrauchsguts eine Entschädigung für dessen Nutzung verlangen könne. Der EuGH folgt dem (mit schulmäßiger und lesenswerter Argumentation) nicht; sein Fazit:Nach alledem ist auf die Vorlagefrage zu antworten, dass Art. 3 der Richtlinie dahin auszulegen ist, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, die dem Verkäufer, wenn er ein vertragswidriges Verbrauchsgut geliefert hat, gestattet, vom Verbraucher Wertersatz für die Nutzung des vertragswidrigen Verbrauchsguts bis zu dessen Austausch durch ein neues Verbrauchsgut zu verlangen. Doch auch an den Verkäufer hat Luxemburg gedacht. Diesem stehe die Verjährung zur Seite und die berechtigte Verweigerung bei Unverhältnismäßigkeit. Im Übrigen werden die finanziellen Interessen des Verkäufers zum einen durch die Verjährungsfrist von zwei Jahren nach Art. 5 Abs. 1 der …

Keine Nutzungsentschädigung bei einem Umtausch defekter Geräte

auchRecht.de / Nach einem von dem Bundesverband der Verbraucherzentralen erstrittenen Urteil vor dem EuGH vom 17.4.2008 darf ein Verkäufer keine Nutzungsentschädigung von einem Käufer für ein wegen eines Defektes umgetauschtes Gerät verlangen. Entsprechende Vo…

EuGH: Kein Wertersatz für Nutzung vertragswidrig gelieferter Sachen - Nationales Recht, wonach der Verkäufer im Fall der Ersatzlieferung für ein vertragswidriges Verbrauchsgut vom Verbraucher Wertersatz für die Nutzung dieses Gutes verlangen kan

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Art. 3 der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung entgege…

EuGH sieht keine Wertersatzpflicht für Verbraucher

LBR-Blog / Der Fall ist einfach: Quelle wollte einer Kundin 70 Euro in Rechnung stellen, als diese einen mangelhaften Herd zurückgab: Wertersatz heißt das nach deutschem Recht. Die entsprechenden Regelungen des Bügerlichen Gesetzbuches (BGB), wonach ein Verb…

Keine Nutzungsentschädigung für mangelhafte Kaufsache

Blickpunkt Recht & Steuern / Gibt ein Verbraucher eine mangelhafte Sache an den Verkäufer - etwa wegen Nachlieferung einer mangelfreien Sache oder wegen Rücktritts vom Vertrag - zurück, so darf der Verkäufer nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshof…

Nutzungsentschädigung bei Ersatzlieferung?

Blickpunkt Recht & Steuern / Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften nach Art. 234 des EG-Vertrages die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob die Vorschrift des § 439 Abs.…

Verbraucherrecht unentgeltlicher Ersatzlieferung!

BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE / Es war eine unter anderem auch in Unternehmerkreisen mit Spannung erwartete Entscheidung, die der EuGH nunmehr erlassen hat. In der Sache geht es um eine durchaus praxisrelevante Frage: Darf ein gewerblicher Verkäufer, der einem Kunden eine mang…

EuGH: Umtausch defekter Geräte muss kostenlos sein

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Der EuGH (Urt. v. 17.04.2008 - Az.: C-404/06) hat entschieden, dass der Umtausch eines defekten Gerätes kostenlos erfolgen muss und der Verkäufer keinerlei Wertersatz verlangen darf:Art. 3 der Richtlinie (...) ist dahin auszulegen, dass er einer na…

BGH: Nutzungsentschädigung bei Ersatzlieferung?

Rechtblog / Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften nach Art. 234 des EG-Vertrages die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob die Vorschrift des § 439 Abs.…

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Alexander Hartmann

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