EuGH kippt zentrale Vorschrift im Vergaberecht

Soweit das nationale Vergaberecht die Verpflichtung zu einem “unverzüglichen” Nachprüfungsantrag vorsieht, ist es zu unbestimmt. (EuGH vom 28. Januar 2010, Az.: C-406/08)

Der EuGH hatte im Wege eines Vorabentscheidungsverfahrens darüber zu entscheiden, ob eine Regelung des britischen Vergaberechts mit europäischem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist. Nach dieser britischen Vorschrift soll ein Nachprüfungsantrag nur zulässig sein, wenn das Verfahren “unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Monaten eingeleitet wird”. Mit einem Nachprüfungsverfahren kann ein unterlegener Bieter überprüfen lassen, ob es in einem Vergabeverfahren zu Fehlern gekommen ist – bevor die Gerichte offiziell mit der Streitigkeit befasst werden. Im zugrundeliegenden Fall stritten sich der Vertriebshändler Uniplex und die britische Gesundheitsbehörde NHS um einen Auftrag über …

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Themen: Eugh , Urteil
Rechtsgebiet: Vergaberecht

Erschienen 11. März 2010 auf http://log.handakte.de/.

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