EuGH kippt Volkswagengesetz
Der EuGH hat heute das sogenannte Volkswagengesetz (Gesetz über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung in private Hand) aus dem Jahr 1960 für rechtswidrig erklärt. Bisher waren die Stimmrechte der VW-Aktionäre auf 20 Prozent beschränkt. Ebenso wie andere Sonderregelungen, die bei der Privatisierung von VW im Jahr 1960 festgelegt worden waren, sei dies nicht mit EU-Recht vereinbar, urteilten die Luxemburger Richter und gaben damit einer Klage der Europäischen Kommission statt.
Der Gerichtshof erinnert daran, dass der EG-Vertrag jede Beschränkung des Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten verbietet. Eine nationale Maßnahme, die geeignet ist, Anleger von Direktinvestitionen abzuhalten, weil sie die Möglichkeit der Aktionäre einschränkt, sich an der Gesellschaft zu beteiligen, um dauerhafte und direkte Beziehungen mit ihr zu schaffen oder aufrechtzuerhalten, die es ihnen ermöglichen, sich effektiv an ihrer Verwaltung oder ihrer Kontrolle zu beteiligen, stellt eine solche Beschränkung dar. [Quelle: EuGH]
Nun hat Deutschland die Wahl: nachbessern oder einstampfen. Porsche indes reibt sich womöglich die Hände, kann der Automobilbauer aus dem Ländle doch nun die Mehrheitsrechte am “kleinen” Bruder aus Wolfsburg erwerben und auch ausüben.
Das Urteil war in dieser Form erwartet worden - dennoch benötigte der Gerichtshof zwei Jahre, um zu einer Entscheidung zu kommen.
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