EuGH kippt Sicherheitsabkommen

Nach dem heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist das infolge der Terroranschläge vom 11. September 2001 im Mai 2004 in Washington unterzeichnete Sicherheitsabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA illegal. Das berichtet die SÜDDEUTSCHE ZEITUNG in ihrer Online-Ausgabe. Mit diesem Abkommen waren der EU-Ministerrat und die EU-Kommission auf Forderungen der US-Regierung nach umfassenden Angaben über USA-Reisende nachgekommen. Die getroffene Vereinbarung sah unter anderem vor, dass die USA Zugriff auf bestimmte Fluggastdaten erhalten sollten. Für den Beschluss des EU-Ministerrates, mit dem dieses Abkommen zur Übermittlung der Daten an die USA genehmigt wurde, existiert – so die Luxembourger Richter - keine geeignete Rechtsgrundlage. Das gleiche gelte für eine Entscheidung der EU-Kommission, die einen angemessenen Datenschutz in den Vereinigten Staaten feststellte Mit dem heutigen Urteil hat der EuGH diese Entscheidungen des EU-Ministerrats und der EU-Kommission für nichtig erklärt und damit der Klage des Europa-Parlaments stattgegeben. Dieses hatte seine Klage darauf gestützt, dass es zum einen keine Möglichkeit erhalten habe, sich an der Entscheidung zu beteiligen. Zum anderen berücksichtige das Abkommen die Belange des Datenschutzes nicht in ausreichendem Maße. Folge der heutigen EuGH-Entscheidung ist nunmehr, dass die EU-Kommission verpflichtet wird, das Abkommen innerhalb des nächsten Monats kündigen. Wegen der vertraglichen Kündigungsfrist von 90 Tagen gilt es dann bis Ende September fort. Autorin: RAin Viktoria Nagel Kanzlei POHLEN + MEISTER

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Themen: Eugh , Vereinbarung

Erschienen 30. Mai 2006 auf http://www.strafblog.de.

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