EuGH: Internetprovider dürfen nicht dazu verpflichtet werden, den Netzverkehr präventiv zu filtern und zu sperren - Verstoß gegen Europarecht

EuGH Urteil vom 24.11.2011 C‑70/10 Scarlet Extended SA ./. SABAM Der EuGH hat entscheiden, dass Internetprovider nicht per Gesetz dazu verpflichtet werden dürfen, den Netzverkehr präventiv zu filtern und ggf. zu sperren. Eine derartige Regelung ist - so der EuGH völlig zu Recht - unter Beachtung der berührten Grundrechte und Auslegung der einschlägigen EU-Richtlinien europarechtswidrig. Damit wird den Zensurbestrebungen der Unterhaltungsindustrie hoffentlich ein Riegel vorgeschoben. Die Entscheidung des EuGH: "Die Richtlinien – 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt (Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr), – 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft, – 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums, – 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr und – 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation), in Verbindung miteinander und ausgelegt im Hinblick auf die sich aus dem Schutz der anwendbaren Grundrechte ergebenden Anforderungen, sind dahin auszulegen, dass sie der Anordnung an einen Anbieter von Internetzugangsdiensten entgegenstehen, ein System der Filterung – aller seine Dienste durchlaufenden elektronischen Kommunikationen insbesondere durch die …

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Themen: Datenschutz , Eugh , Filesharing , Richtlinie , Provider , Grundrechte , P2p , Internetprovider , Internetzugang , Eugh Urteil , Zensur , Internetzensur , Filter , Europarechtswidrig , Sabam , Internetzugangsprovider , Netzverkehr , Streamingdienst , Unterhaltungsindustrie
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 24. November 2011 auf http://www.beckmannundnorda.de/serendipity/.

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