EUGH: Müssen Internet-Provider Filtersysteme gegen Filesharing einrichten?
Um was geht es?Der Internet-Zugangsprovider wurde wegen Urheberrechtsverletzungen seiner Kunden mittels in in Anspruch genommen. Er wurde sodann in Belgien verurteilt, Urheberrechtsverletzungen abzustellen,
indem er es seinen Kunden unmöglich mache, Dateien, die ein Werk der Musik aus dem Repertoire von SABAM enthielten, in irgendeiner
Form mit Hilfe eines „Peer-to-Peer“-Programms zu senden oder zu empfangen.
Dies lief letztlich auf eine Filterung aller Dienste des Internet-Zugangsproviders hinaus. Dieser sah darin einen Verstoß gegen
europarechtliche Vorschriften, so dass der EUGH hierzu zu entscheiden hatte.
Wie entschied der EUGH?Der EUGH (Urteil vom 24.11.2011 – Az. C-70/10) hat entschieden dass eine Anordnung ein System zur Filterung
einzurichten, dass im Netz der Scarlet Extended SA den Austausch von Dateien identifiziert, die ein Werk der Musik, ein Filmwerk oder
audiovisuelles Werk enthalten, an denen der SABAM Rechte zu haben behauptet, um damit die Übertragung von Dateien, deren Austausch
gegen das verstößt, zu sperren, nicht
mit europäischem Recht vereinbar ist. Zwar sind Anordnungen zum Schutz des geistigen Eigentums nach den nationalen Vorschriften
grundsätzlich möglich, allerdings nicht wenn sie ihrerseits im Widerspruch mit europäischem Recht stehen.
Eine solche Anordnung an einen Anbieter von Internetzugangsdiensten, ein System der zeitlich unbegrenzten, präventiven Filterung
aller der durch seine Dienste durchlaufenden elektronischen Kommunikationen insbesonder…
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